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Sozialministerin Korinna Schumann spricht vor österreichischer und EU-Flagge über die neue Teilpension-Regelung
Die Teilzeitpension soll mehr Flexibilität im Übergang zur Pension schaffen und Altersteilzeit ersetzen.
Die Teilzeitpension soll mehr Flexibilität im Übergang zur Pension schaffen und Altersteilzeit ersetzen.
Georg Hochmuth / APA

Pensionsknaller: Regierung macht jetzt ernst

17.06.2025 um 10:28, Stefanie Hermann & APA, Red
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Teilzeit arbeiten und trotzdem Pension kassieren? Ab nächstem Jahr ist das mit der Teilzeitpension möglich. Bei der Altersteilzeit gibt es dafür Einschnitte.

Das Sozialministerium hat den Gesetzesentwurf zur Einführung einer Teilpension fertiggestellt. Ab kommendem Jahr soll es möglich sein, die Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen. Die bisherige Altersteilzeit wird dafür schrittweise eingeschränkt. Satt fünf Jahren wird sie künftig nur noch drei Jahre lang möglich sein. Das neue Gesetz soll noch vor dem Sommer den Nationalrat passieren.

Mehr Flexibilität im Erwerbsleben

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) zeigt sich über die Einigung erfreut. Erstmals könne man sich nicht mehr nur zwischen Arbeit oder Pension entscheiden – beides lasse sich nun kombinieren. Die Maßnahme soll vor allem dazu beitragen, dass Menschen länger im Erwerbsleben bleiben.

Erhoffte finanzielle Einsparungen

Neben der arbeitsmarktpolitischen Wirkung erwartet sich das Ministerium auch finanzielle Entlastung. Für das erste Jahr wird ein Einsparpotenzial von 197 Millionen Euro genannt, im zweiten Jahr könnten es schon 402 Millionen Euro sein. Rund 10.000 Menschen sollen die Teilpension in Anspruch nehmen.

Anspruch und Voraussetzungen

Teilpension ist möglich, sobald ein regulärer Anspruch auf Alterspension besteht: bei der Korridorregelung ab 63 Jahren, bei der Langzeitversichertenregelung ab 62, bei der Schwerarbeiterpension ab 60 und bei der allgemeinen Alterspension für Männer ab 65 Jahren. Für Frauen gilt je nach Geburtsjahr eine Übergangsregelung.

Drei Modelle zur Arbeitszeitreduktion

Die Teilzeit-Arbeit muss zwischen 25 und 75 Prozent reduziert werden. Der Arbeitgeber muss zustimmen. Je nach Umfang der Reduktion gibt es drei finanzielle Stufen: Bei 25–40 % weniger Arbeit gibt es 25 % des angesparten Pensionsguthabens zusätzlich. Bei 41–60 % Reduktion werden 50 % des Guthabens ausbezahlt. Wer die Arbeitszeit um 61–75 % reduziert, erhält 75 % des Guthabens. Frühpensionen sind mit Abschlägen verbunden, z. B. 5,1 % pro Jahr bei der Korridorpension.

Konkret gerechnetes Beispiel

Ein Beispiel: Eine 63-jährige Person mit Anspruch auf Korridorpension und 3.000 Euro monatlicher Gutschrift reduziert die Arbeitszeit um 50 %. Sie bekommt dann 1.500 Euro minus 10,2 % Abschlag – also 1.347 Euro – als Teilpension zusätzlich zum Gehalt.

Altersteilzeit wird zurückgefahren

Die klassische Altersteilzeit verschmilzt mit dem neuen Modell. Sie wird künftig nur noch gewährt, wenn kein Pensionsanspruch besteht. Der Zeitraum wird ebenfalls verkürzt: 2026 beträgt er noch 4,5 Jahre, 2027 vier Jahre und ab 2028 nur noch 3,5 Jahre. Ab 2029 sind nur noch drei Jahre vorgesehen.

Geplante Beschlussfassung im Juli

Nach einer kurzen Begutachtungsphase soll das Gesetz im Juli-Plenum beschlossen werden. Ob auch der geplante Nachhaltigkeitsmechanismus für das Pensionssystem – mit Inkrafttreten ab 2030 – rechtzeitig fertig wird, ist noch offen. Laut Ministerin Schumann befinden sich die Verhandlungen in der finalen Phase.

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