Bargeld: EU bringt neuen Hammer für Supermärkte
- EU-Einigung auf neue Regeln
- Bargeld im Supermarkt
- Volle Transparenz bei Gebühren
- Banken müssen Kontonamen prüfen
- Voller Ersatz bei Identitätsbetrug
- Onlineplattformen haften bei Untätigkeit
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich nach den Bargeld-Obergrenzen auf neue Regeln für Zahlungsdienste geeinigt, darunter Regeln zur Abhebung von Bargeld im Supermarkt.
EU-Einigung auf neue Bargeld-Regeln
Ziel der Reform ist es, den Zugang zu Bargeld zu sichern, Verbraucher besser vor Betrug zu schützen und Kosten beim Bezahlen transparenter zu machen. Bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten, müssen Parlament und Mitgliedstaaten sie noch formell annehmen. Das gilt als Formsache, könnte aber noch einige Monate dauern.
Bargeld im Supermarkt auch ohne Einkauf
Die wohl größte Änderung betrifft den Zugang zu Bargeld. Künftig sollen Einzelhändler in der gesamten EU Barabhebungen zwischen 100 und 150 Euro ermöglichen und das ganz ohne Kaufpflicht. Kundinnen und Kunden sollen Bargeld direkt an der Supermarktkasse bekommen, selbst wenn sie nichts einkaufen. Damit will die EU vor allem Menschen helfen, die in ländlichen Regionen leben und keine Bankomaten in der Nähe haben. Die Maßnahme soll verhindern, dass ganze Gemeinden vom Bargeld abgeschnitten werden, wenn Banken Filialen oder Automaten abbauen.
Einige Details sind noch offen, etwa, wer die Kosten für Bargeldauszahlungen im Handel trägt. Darüber beraten derzeit Bankenverbände und Einzelhändler. Auch nationale Spielräume sind möglich: Mitgliedstaaten könnten zusätzliche Sicherheitsvorgaben oder Höchstbeträge festlegen, um Missbrauch zu verhindern.
Volle Transparenz bei Gebühren
Auch bei Gebühren zieht Brüssel die Schrauben an. Künftig müssen alle Kosten – etwa für Wechselkurse oder Abhebungen – klar angezeigt werden, bevor eine Zahlung oder Bargeldabhebung erfolgt. Damit will die EU versteckte Gebühren beseitigen und Konsumenten vor bösen Überraschungen am Konto schützen. Wer mit Karte bezahlt oder im Ausland Geld abhebt, wird künftig genau wissen, was es kostet.
Banken müssen Kontonamen prüfen
Um Betrug zu erschweren, werden Zahlungsdienstleister stärker kontrolliert. Banken müssen künftig prüfen, ob Name und Kontonummer des Empfängers übereinstimmen, bevor eine Überweisung ausgeführt wird. Diese Regelung gilt für Echtzeitüberweisungen bereits seit Oktober 2025. Versagen Anbieter bei dieser Pflicht, können sie für entstandene Schäden der Kunden haftbar gemacht werden.
Voller Ersatz bei Identitätsbetrug
Im Fall von Identitätsbetrug greift ein weiterer Schutzmechanismus: Gibt sich ein Täter als Bankmitarbeiter aus und verleitet Kunden zu Zahlungen, müssen Zahlungsdienstleister laut EU-Parlament den vollen Betrag erstatten – vorausgesetzt, das Opfer meldet den Betrug bei der Polizei. Damit sollen Konsumenten vor immer raffinierteren Betrugsmaschen im Onlinebanking geschützt werden.
Onlineplattformen haften bei Untätigkeit
Auch große Internetplattformen geraten unter Druck. Sie sollen künftig gegenüber Banken haften, wenn sie über betrügerische Inhalte informiert wurden, diese aber nicht löschen. Damit will die EU verhindern, dass betrügerische Anzeigen oder gefälschte Finanzseiten im Netz ungehindert weiterlaufen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Europäische Zentralbank (EZB): Überblick zur Bargeldstrategie der EZB – Sicherstellung des Zugangs zu Bargeld und Förderung der Akzeptanz in der Eurozone.
- Rat der Europäischen Union – Pressemitteilung (18.06.2025): Einigung auf eine modernisierte Zahlungsdiensteverordnung mit Fokus auf Verbraucherschutz und Transparenz.
- Europäisches Parlament – Presseerklärung (12.02.2024): Parlament befürwortet neue Zahlungsdienste-Regeln für besseren Bargeldzugang und Schutz vor Betrug.
- ORF.at – „Einigung: Bargeld ohne Kaufpflicht im Supermarkt“ (27.11.2025): Bericht über die politische Einigung von EU-Staaten und Parlament zu den neuen Bargeldregeln.