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5 bis 12 - Wecker mit Euro-Scheinen im Hintergrund
Für Überstunden gilt ab 2026 ein neuer Freibetrag.
Für Überstunden gilt ab 2026 ein neuer Freibetrag.
DesignRage/iStock.com

Überstunden: Das ändert sich ab Jänner

17.12.2025 um 10:19, Marcel Toifl
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Ab 2026 gilt ein Freibetrag von 170 Euro für bis zu 15 Überstunden. Auch Sonn- und Feiertagsarbeit bleibt steuerfrei. Die Regierung hat sich geeinigt.

Ab 2026 gilt in Österreich ein neuer steuerfreier Freibetrag für Überstunden. Die Regierung hat sich nach längerer Diskussion auf eine gemeinsame Lösung geeinigt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren künftig stärker von Mehrarbeit. Auch die Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertagsentgelt wird wieder eingeführt.

Regierung einigt sich auf Freibetrag

Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich auf eine Neuregelung bei Überstundenzuschlägen verständigt. Ab 1. Jänner 2026 bleibt ein Betrag von bis zu 170 Euro pro Monat steuerfrei. Begünstigt sind maximal 15 Überstunden. Ursprünglich war ab 2026 ein Höchstbetrag von 120 Euro für 10 Überstunden vorgesehen.

In den Jahren 2024 und 2025 gilt weiterhin der erhöhte Freibetrag von 200 Euro für 18 Überstunden pro Monat. Diese Übergangsregelung wurde im Zuge der Abschaffung der kalten Progression 2023 beschlossen. Sie sollte ursprünglich mit Ende 2025 auslaufen. Nun folgt eine dauerhafte Lösung.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger sagt: „Wer mehr arbeitet, soll auch mehr davon haben. Jede zusätzliche Stunde Leistung stärkt unsere Wirtschaft. Es braucht richtige Anreize, damit der Aufschwung gelingt.“

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch spricht von „einer sehr guten Lösung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. NEOS-Wirtschaftssprecher Markus Hofer erklärt: „Vollzeit und Mehrarbeit sollen sich auszahlen. Deshalb ist die Verlängerung der steuerlichen Entlastung so ein wichtiges Signal.“

Gesetzliche Klarstellung zur Feiertagsarbeit

Das Bundesfinanzgericht hatte Ende 2024 entschieden, dass Feiertagsentgelte steuerpflichtig sind. Diese Entscheidung wird nun rückgängig gemacht. Künftig bleibt die Arbeit an Sonn- und Feiertagen steuerfrei. Die gesetzliche Klarstellung wird in der Sondersitzung des Nationalrats eingebracht und im Jänner 2026 rückwirkend beschlossen.

Arbeitsministerin Korinna Schumann nennt die Einigung „sozial ausgewogen und budgetär verantwortungsvoll“. Die SPÖ-Politikerin betont, die Regelung gebe Beschäftigten „spürbare Entlastung und Planungssicherheit“.

Reaktionen aus Politik und Wirtschaft

ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth sieht in der Steuerfreiheit ein „Zeichen der Wertschätzung für jene, die arbeiten, wenn andere frei haben“. Laut Schuberth verhindert die Klarstellung „eine versteckte Steuererhöhung für Beschäftigte, die an Feiertagen arbeiten“.

Auch die Wirtschaft zeigt sich zufrieden. Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, bezeichnet die Neuregelung als „wichtiges Signal für Leistung, Beschäftigte und Betriebe“. Sie erklärt: „Gerade im Tourismus brauchen wir motivierte Mitarbeiter:innen, die für ihr Engagement belohnt werden.“

Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie, spricht von einem „Zeichen der Wertschätzung gegenüber Mitarbeiter:innen und Unternehmer:innen“. Die Entscheidung bringe „finanzielle Entlastung und Planungssicherheit für Betriebe“.

Kritik der Grünen

Markus Koza, Arbeitnehmersprecher der Grünen, sieht die steuerliche Förderung von Überstunden kritisch. „Die Regierungsparteien bejubeln sich selbst für ihre Überstundenbegünstigung, von der überwiegend Männer profitieren“, so Koza.

Er fordert stattdessen ein Recht auf Stundenaufstockung bei Teilzeit. „Das Recht auf Stundenaufstockung bringt mehrfachen Nutzen: den Betroffenen, dem Finanzminister und dem Sozialstaat. Während es bei Steuerbegünstigungen schnell geht, heißt es hier noch immer: bitte warten.“

Quellen und weiterführende Informationen

  • OTS: Koalition einig über Steuerbegünstigung bei Überstunden sowie bei Sonn- und Feiertagsarbeit
  • OTS: Tourismus begrüßt steuerliche Erleichterungen bei Überstunden sowie bei Sonn- und Feiertagsarbeit
  • OTS: ÖGB-Schuberth: Mehr Wertschätzung für Arbeit an Feiertagen
  • OTS: Koza/Grüne: Statt Förderung von Überstunden brauchen wir ein Recht auf Stundenaufstockung in Teilzeit

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