Paukenschlag: Wöginger muss erneut vor Gericht
- Prozess gegen Wöginger
- Prozess und Diversion im Oktober 2025
- Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft
- Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz
- Reaktionen und Ausblick
Der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger wird neu aufgerollt. Das Oberlandesgericht Linz hat die Diversion aufgehoben, die im Oktober 2025 das Verfahren wegen Amtsmissbrauchs beendet hatte. Damit muss sich der oberösterreichische Politiker erneut vor Gericht verantworten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte auf Anweisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien Beschwerde gegen die Einigung eingelegt.
Prozess gegen Wöginger
Die Causa geht auf das Jahr 2017 zurück. Damals soll August Wöginger beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, interveniert haben. Der ÖVP-Politiker wollte einem Parteifreund bei der Ausschreibung zur Leitung des Finanzamts Braunau helfen. Zwei Beamte, Mitglieder der Begutachtungskommission, sollen den gewünschten Bewerber aus parteipolitischen Gründen an die erste Stelle gereiht haben. Eine besser qualifizierte Bewerberin ging leer aus und erhob Beschwerde.
Prozess und Diversion im Oktober 2025
Im Oktober 2025 stand Wöginger gemeinsam mit zwei Finanzbeamten in Linz vor Gericht. In der Hauptverhandlung räumten alle drei Angeklagten „Fehler“ ein. Die WKStA sprach von einem „absoluten Grenzfall für eine Diversion“, stimmte dieser aber schließlich zu.
Das Verfahren endete mit einer Einigung: Wöginger zahlte 44.000 Euro, seine Mitangeklagten 22.000 und 17.000 Euro. Damit galt das Strafverfahren als erledigt. Die ÖVP erklärte damals, man nehme den Instanzenzug zur Kenntnis und stehe „geschlossen hinter Wöginger“.
Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft
Nach öffentlicher Kritik wies die Oberstaatsanwaltschaft Wien die WKStA an, Beschwerde gegen die Diversion einzulegen. In der Begründung hieß es, die Voraussetzungen für eine Beendigung des Strafverfahrens durch eine Diversion lägen nicht vor. Außerdem würden generalpräventive Aspekte dagegen sprechen.
Die Oberstaatsanwaltschaft argumentierte, die Verwirklichung eines Tatbestands mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe signalisiere „ein hohes Maß an krimineller Energie sowie einen gesteigerten Unrechtsgehalt“. Damit landete der Fall beim Oberlandesgericht Linz.
Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz
Das Oberlandesgericht Linz gab der Beschwerde statt. Die Diversion wurde aufgehoben, der Prozess muss neu verhandelt werden. Der Fall geht damit an das Landesgericht Linz zurück, wo erneut dieselbe Richterin verhandeln wird. Der neue Prozess soll dem Vernehmen nach zeitnah im neuen Jahr stattfinden.
Damit steht fest, dass die Causa Wöginger wieder vor Gericht kommt. Im Mittelpunkt wird erneut die Frage stehen, ob sich der Klubobmann der ÖVP durch seine Intervention im Jahr 2017 des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Reaktionen und Ausblick
ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti sagt gegenüber der „Krone“: „Wir sind von der Aufhebung der Diversion überrascht. Die zuständige Richterin hat die Diversion vorgeschlagen, die WKStA hat den Vorschlag unterstützt und Klubobmann Wöginger, wie auch die beiden Mitangeklagten, haben diesen angenommen.“
In Wien kursieren erste Rücktrittsgerüchte. Beobachter sprechen von einem politischen Paukenschlag kurz vor Weihnachten. Kronzeuge Thomas Schmid ist für die neuerliche Hauptverhandlung geladen. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.