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Porträt von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) mit ernstem Blick, im Hintergrund die österreichische Fahne.
Die Regierung hat das Eheverbot unter 18 beschlossen.
Die Regierung hat das Eheverbot unter 18 beschlossen.
Hans Klaus Techt / APA

Eheverbot: Regierung macht Ernst

28.05.2025 um 11:34, Stefanie Hermann & APA, Red
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Gegen Kinderehen: Künftig dürfen nur noch Volljährige heiraten. Verwandten-Ehen wie zwischen Cousins oder Onkeln und Nichten werden verboten.

Die Bundesregierung bringt das schon länger geplante Eheverbot unter 18 Jahren und das Verbot für Cousin-Ehen auf den Weg. Dem Parlament werde eine entsprechende Regierungsvorlage zugeleitet, der Nationalratsbeschluss des Vorhabens soll noch vor dem Sommer erfolgen. Gelten soll das Verbot dann nach Vorstellung der türkis-rot-pinken Regierung ab August 2025, sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) beim "Doorstep" vor der Ministerratssitzung am Mittwoch.

Warum das Verbot notwendig erscheint

Man wolle, dass sich Menschen zwischen 16 und 18 Jahren hauptsächlich auf die Schul- und Berufsausbildung konzentrieren und nicht vorzeitig Verpflichtungen eingehen, die mit einer Eheschließung verbunden sind, so Sporrer. Auch Teenager-Schwangerschaften, die oft ein Grund seien, dass junge Frauen Männer heiraten, sollten kein Anlass für eine Eheschließung mehr sein. Es handle sich oft nicht unbedingt um einen Partner, wo die Partnerschaft dann schon gefestigt ist, sagte sie.

Auch wolle man verhindern, dass sich Menschen zu früh binden: "Je früher eine Ehe eingegangen wird, desto mehr ist das mit Druck und Zwang verbunden", verwies Sporrer auf familiären Druck in solchen Fällen.

Der rechtliche Status quo und was sich ändert

Heiraten darf laut den Plänen künftig nur noch, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Gleiches gilt für die eingetragene Partnerschaft. Derzeit ist eine Heirat zwar ebenfalls grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt. Personen ab 16 dürfen aber auch dann heiraten, wenn ein Gericht sie auf ihren Antrag hin für ehefähig erklärt. Diese Ausnahmen sollen nun entfallen. Künftig ist keine gerichtliche Ausnahmebewilligung mehr vorgesehen.

Auch Verwandten-Ehen betroffen

Ein Eheverbot soll künftig auch für Verbindungen zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie gelten. Damit wird unter anderem die Heirat zwischen Cousin und Cousine oder zwischen Nichte und Onkel ausgeschlossen. Auch die Möglichkeit zur gerichtlichen Nichtigerklärung bei fehlender Ehefähigkeit wird erweitert. Ein ähnlicher Gesetzesentwurf war bereits unter der türkis-grünen Regierung angedacht worden, wurde aber nicht umgesetzt.

Einordnung im internationalen Kontext

In einer Pressemitteilung verweist Sporrers Büro auf UNICEF-Daten, wonach Kinderehen Eheschließungen unter Beteiligung von Personen unter 18 Jahren sind. Nach österreichischer Rechtslage waren solche Ehen bisher noch möglich. Die geplante Änderung steht im Einklang mit dem globalen Ziel, Kinderehen bis 2030 zu beenden. Auch soll dadurch ein klareres Signal gegen mögliche Zwangssituationen gesendet werden, die sich in jungen Jahren oft schwer erkennen lassen.

Stimmen aus der Politik

Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) spricht von einem "ganz entscheidenden Schritt", um Kinderehen generell zu verhindern. Sie verweist auch auf sogenannte Sharia-Ehen, die im Ausland geschlossen werden und in manchen muslimischen Ländern Tradition seien. NEOS-Klubobmann Yannick Shetty betont, dass es zwar nur wenige Betroffene in Österreich gebe, für diese bedeute das Verbot aber "alles". Ein 16-jähriges Mädchen gehöre in die Schule, nicht vors Standesamt.

Rückgang bei Kinderehen

Laut Statistik Austria ist die Zahl der Eheschließungen mit Beteiligung eines unter 18-Jährigen stark rückläufig. 2015 wurden rund 50 Fälle verzeichnet, seither ist die Zahl kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2024 waren es nur noch sechs Fälle. Auch wenn es sich zahlenmäßig um ein geringes Phänomen handelt, betont Sporrer, dass das Gesetz eine grundsätzliche gesellschaftliche Haltung ausdrücken soll.

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