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Karl Heinz Grasser schaut nach oben, hinter ihm ein roter Vorhang
Karl Heinz Grasser steht kurz vor dem Haftantritt.
Karl Heinz Grasser steht kurz vor dem Haftantritt.
APA/HANS KLAUS TECHT

Haftantritt fix: Jetzt wird’s ernst für Grasser

02.06.2025 um 08:05, Julia Klein & APA, Red
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Karl-Heinz Grasser steht kurz vor dem Haftantritt. Die Frist läuft – doch ein Aufschub wurde nicht beantragt. Alles deutet auf Innsbruck hin.

Der in der Buwog-Affäre zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser dürfte in der kommenden Woche, allerspätestens nach Pfingsten, seine Haft in der Justizanstalt (JA) Innsbruck antreten.

Haftantritt Grasser

Davon ist insofern auszugehen, als seinem Verteidiger Anfang Mai die Aufforderung zum Strafantritt zugestellt wurde und diese am 7. Mai bei Grasser hinterlegt wurde.

Frist beginnt

Ab diesem Zeitpunkt hat Grasser von Gesetzes wegen einen Monat Zeit, um in der für ihn zuständigen JA zu erscheinen. Grasser hat bisher keinen Antrag auf Strafaufschub gestellt, bekräftigte zuletzt das Wiener Landesgericht für Strafsachen.

Medizinische Prüfung

Demgegenüber haben die Ex-Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger aus medizinischen Gründen Haftaufschub beantragt. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Sonntag auf APA-Anfrage erläuterte, wurden in beiden Fällen medizinische Sachverständige bestellt, die nun überprüfen sollen, ob die geltend gemachten gesundheitlichen Gründe vorliegen. In der Regel dauert es sechs bis acht Wochen, bis eine Begutachtung und Befundung zur Frage einer Vollzugsuntauglichkeit abgeschlossen ist.

Urteile im Überblick

Während Grasser in Sachen Buwog und in der Causa Terminal Tower Linz wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte rechtskräftig vier Jahre unbedingte Haft ausfasste, bekamen Meischberger dreieinhalb Jahre unbedingt und Hochegger drei Jahre, davon zwölf Monate unbedingt.

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