Koalitions-Knall im Parlament: NEOS-Politiker stellt sich gegen eigene Partei
- Streitpunkt Parteienförderung
- Getrennte Abstimmung im Parlament
- Politischer Alleingang sorgt für Spannungen
Im Nationalrat ist es am Freitag im Zuge der Budgetdebatte zu einem ungewöhnlichen Vorgang gekommen: NEOS-Abgeordneter Veit Dengler stellt sich offen gegen die Linie seiner eigenen Partei und fordert eine getrennte Abstimmung über ein zentrales Kapitel. Bei diesem wolle er dagegen stimmen. Im Fokus seiner Kritik steht das Budget des Bundeskanzleramts – konkret die Parteienförderung.
Streitpunkt Parteienförderung
Veit Dengler begründet seinen Schritt mit der Höhe der staatlichen Parteienfinanzierung in Österreich. Diese sei im internationalen Vergleich „exorbitant hoch“ und lasse sich „nicht mehr rechtfertigen“.
In Österreich liegt die Parteienförderung bei rund 340 Millionen Euro. Pro Wahlberechtigtem sei sie viermal so hoch wie im zweitgroßzügigsten Land Belgien und sogar fünfmal höher als im EU-Durchschnitt. Selbst ein jahrzehntelanges Einfrieren würde nicht ausreichen, um dieses Niveau zu erreichen.
Getrennte Abstimmung im Parlament
Um ein Zeichen zu setzen, beantragt Veit Dengler eine getrennte Abstimmung über das entsprechende Budgetkapitel. Damit schafft er die Möglichkeit, gezielt gegen die Parteienförderung zu stimmen, ohne das gesamte Budget abzulehnen.
„Diese Abstimmung schafft die Möglichkeit, gegen dieses eine Kapitel im Budget zu stimmen“, erklärt Dengler im Parlament. Sein Vorstoß richtet sich laut eigenen Angaben an alle Abgeordneten, die „Maß halten wollen“.
Politischer Alleingang sorgt für Spannungen
Innerhalb der NEOS dürfte der Schritt nicht abgestimmt gewesen sein. Berichten zufolge handelt es sich um einen Alleingang Denglers. Weder Parteikollegen noch Koalitionspartner sollen vorab informiert worden sein.
Die Aktion könnte die Dreier-Koalition unter Druck setzen, auch wenn die Abstimmung letztlich nur symbolische Wirkung haben dürfte. Beim finalen Beschluss des Gesamtbudgets gilt eine Mehrheit als gesichert.