1.000 Euro Strafe: Schulschwänzen wird teurer
Österreich will härter gegen Schulpflichtverletzungen vorgehen. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Strafen deutlich anhebt und das Verfahren zur Ahndung von Schulschwänzern regelt. Ziel ist es, Eltern und Schüler stärker in die Pflicht zu nehmen und den Schulabbruch zu verhindern.
Höhere Strafen
Verletzungen der Schulpflicht können künftig mit deutlich höheren Strafen geahndet werden. Laut dem neuen Gesetzesentwurf sollen die Geldstrafen ab dem 1. September 2026 nicht mehr zwischen 110 und 440 Euro liegen, sondern zwischen 150 und 1.000 Euro. Die Regierung will damit ein klares Signal setzen, dass Schulschwänzen keine Bagatelle ist.
Gesetzesentwurf
Der Entwurf wurde von Bildungsminister Christoph Wiederkehr bis zum 31. Oktober in Begutachtung geschickt. Er ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets, das die Schulpflicht stärken und die Unterstützung für gefährdete Jugendliche verbessern soll. Neben der Strafanhebung sind auch verpflichtende Begleitmaßnahmen für suspendierte Schüler vorgesehen.
Bußgelder und neue Maßnahmen
Die Erhöhung der Strafdrohung soll mit anderen Geldbußen im Bildungsbereich harmonisiert werden. So können Eltern, die verpflichtende Perspektivengespräche oder Begleitmaßnahmen verweigern, ebenfalls mit bis zu 1.000 Euro bestraft werden. Dadurch entsteht ein einheitlicher rechtlicher Rahmen für alle Fälle, in denen die Mitwirkung an schulischen Maßnahmen verweigert wird.
Ablauf bei Schulpflichtverstößen
Trotz der höheren Strafen soll das Verfahren bei Schulpflichtverletzungen unverändert bleiben. Klassenlehrer oder Klassenvorstände sollen zunächst versuchen, durch Gespräche und Verwarnungen das Problem zu lösen. Erst wenn diese Maßnahmen scheitern oder die Fehlzeiten drei Tage überschreiten, wird die Bezirksverwaltungsbehörde eingeschaltet. Diese verhängt dann die Strafe. Auch die Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen bleibt bestehen, wenn die Geldbuße nicht bezahlt wird.