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NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos, Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) am Donnerstag, 4. September 2025, anl. eines Pressestatements zur Novelle des Waffengesetzes im Parlament in Wien
Die Regierung hat am Donnerstag eine Verschärfung des Waffengesetzes präsentiert.
Die Regierung hat am Donnerstag eine Verschärfung des Waffengesetzes präsentiert.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Nach Amoklauf: Regierung verschärft Waffengesetz drastisch

04.09.2025 um 13:46, Marcel Toifl
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Nach dem Amoklauf in Graz hat die Regierung das Waffengesetz drastisch verschärft. Was sich für Besitzer, Händler und Behörden jetzt ändert.

Nach dem Amoklauf an einem Grazer Gymnasium bringt die Bundesregierung die umfassendste Waffengesetz-Novelle seit Jahrzehnten auf den Weg. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) und NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos präsentierten das Maßnahmenpaket am 4. September. Ziel ist ein strengerer Zugang zu Waffen und mehr behördliche Kontrolle – vor allem im Umfeld von Schulen.

Reaktion auf Grazer Amoklauf

Am 10. Juni 2025 erschütterte ein Amoklauf eine Schule in Graz. Zehn Menschen kamen ums Leben. Karner sagte bei der Präsentation: „Nach dem Amoklauf von Graz im Juni dieses Jahres war für uns alle klar: Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Wir müssen etwas ändern.“

Karner betonte, dass vor allem rechtstreue Waffenbesitzer wie Jäger nicht betroffen seien: „Jägerinnen und Jäger sind weitestgehend nicht betroffen, zumal diese eine intensive Ausbildung haben und eine strenge Prüfung ablegen müssen.“

Gesetzesdetails und neue Regeln

Die Novelle bringt eine Reihe konkreter Verschärfungen. Psychologische Eignungstests für Waffenbesitzer werden neu gestaltet. Künftig ist ein verpflichtendes Explorationsgespräch vorgesehen, ergänzt durch moderne Testverfahren. Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal ein negatives Gutachten erhält, unterliegt einer Sperre von zehn Jahren.

Das Mindestalter für den Besitz von Faustfeuerwaffen (Kategorie A und B) steigt auf 25 Jahre. Langwaffen (Kategorie C) sind künftig ab 21 erlaubt – mit einer speziellen Waffenbesitzkarte. Ausnahmen gelten für Berufsgruppen, Jäger und Sportschützen.

Eine zentrale Neuerung betrifft die sogenannte Abkühlphase. Die Wartezeit zwischen Kauf und Aushändigung der Waffe wird von drei Tagen auf vier Wochen verlängert. Waffenhändler müssen diese Frist künftig kontrollieren.

Auch beim Dokumentenwesen greift die Novelle: Neue waffenrechtliche Dokumente gelten zunächst befristet für fünf Jahre. Danach erfolgt eine Verlängerung nur nach erneuter Verlässlichkeitsprüfung und einem zweiten psychologischen Gutachten. Nicht-EWR-Bürger erhalten generell nur befristete Bewilligungen. Waffen dürfen nur noch bei registrierten Händlern gekauft werden.

NEOS-Sicherheitssprecher Douglas Hoyos erklärt weiters: „Mit der Novelle des Waffengesetzes sorgen wir für einen ausgewogenen Eingriff, der die Sicherheit der Menschen in unserem Land maßgeblich erhöht – aber gleichzeitig die Freiheit all jener, die verantwortungsvoll mit Waffen umgehen, nicht unnötig einschränkt.“

Auch der Datenaustausch wird erweitert. Die Waffenbehörden erhalten künftig Informationen vom Bundesheer, Gesundheitsämtern, Justiz und Verkehrsbehörden. Eine automatische Verständigung erfolgt etwa bei Anklagen oder Entzug von Jagdkarten. Staatssekretär Leichtfried formuliert dazu: „Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.“

Zeitplan und politische Fronten

Das Gesetz wurde am 4. September im Innenausschuss eingebracht. Die Begutachtung dauert zwei Wochen. Noch im September soll der Nationalrat abstimmen. Nach der Zustimmung des Bundesrats treten erste Regelungen bereits im Oktober in Kraft – darunter die verlängerte Abkühlphase und der Informationsaustausch. Der Rest folgt Anfang 2026, teils rückwirkend.

Die FPÖ lehnt das Gesetzespaket ab. Sicherheitssprecher Gernot Darmann sprach in einer Aussendung von einem „unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheits- und Bürgerrechte der Österreicher“. Er ortet eine „reine Anlassgesetzgebung“.

Diese Einschätzung wird von der Koalition nicht bestritten. Karner bezeichnete den Amoklauf als „tragischen Markstein“ in der Geschichte des Landes. Leichtfried erinnerte an die Appelle der Schüler an die Politik: „Wir schließen nicht die Tür für legalen Waffenbesitz, aber wir geben den Schlüssel nur noch jenen, die wirklich vertrauenswürdig sind.“

Für alle Erstanträge für Waffen der Kategorie B ab Juni 2025 ist bereits ein psychologischer Eignungstest Pflicht. Bei Kategorie C gilt die Rückwirkung sogar für zwei Jahre. Neu ist zudem eine vereinfachte Waffenabnahme bei häuslicher Gewalt oder Verstößen gegen das Verbotsgesetz – auch schon bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Hoyos fasst zusammen: „Wichtig ist hier, gleich an mehreren Punkten anzusetzen: Unter anderem werden die psychologischen Gutachten massiv verschärft und der Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden verbessert.“

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