FPÖ trauert: Funktionär mit 23 Jahren verstorben
- Schock in Kärnten: Adrian Hartel mit 23 Jahren verstorben
- Freiheitliche Jugend trauert um Bezirksobmann
- „Ein schmerzlicher Verlust“: Reaktionen aus der FPÖ Kärnten
Die politische Landschaft in Kärnten trauert um ein junges Nachwuchstalent. Adrian Hartel, eine tragende Säule der FPÖ und stellvertretender Landesobmann der Freiheitlichen Jugend, ist im Alter von nur 23 Jahren verstorben. Die Nachricht, dass der Funktionär tot ist, löste innerhalb der Partei tiefe Bestürzung aus.
Schock in Kärnten: Adrian Hartel mit 23 Jahren verstorben
Das viel zu frühe Ableben von Adrian Hartel hinterlässt eine tiefe Lücke in den Reihen der Jungfreiheitlichen. Der junge Politiker verstarb im 24. Lebensjahr, wie Weggefährten und die Partei am Sonntagabend bestätigten. Hartel galt als eine der großen Nachwuchshoffnungen der FPÖ in Kärnten und war erst kürzlich zum stellvertretenden Landesobmann der Freiheitlichen Jugend gewählt worden.
Freiheitliche Jugend trauert um Bezirksobmann
Seit Juni 2024 führte Hartel die Freiheitliche Jugend im Bezirk Spittal an der Drau an. „Adrian war einer unserer Stützpfeiler in Oberkärnten, sein Verlust hinterlässt ein riesiges Loch in unseren Reihen“, schreibt die Organisation in einem Statement.
„Ein schmerzlicher Verlust“: Reaktionen aus der FPÖ Kärnten
Die Parteispitze der FPÖ Kärnten zeigt sich fassungslos. Landesparteiobmann Erwin Angerer und der Zweite Landtagspräsident Christoph Staudacher betonten in einer gemeinsamen Stellungnahme: „Adrian hat sich mit großem Engagement und viel Herzblut in der freiheitlichen Bewegung eingebracht und stets mit vollem Einsatz die Anliegen der Jugend vertreten.“
Auch die Nationalratsabgeordnete Tina Angela Berger fand bewegende Worte: „Ich kannte Adrian Hartel seit vielen Jahren als äußerst engagierten, verlässlichen und herzlichen Menschen. Er war für uns in Oberkärnten eine wichtige Stütze. Sein viel zu frühes Ableben ist ein schmerzlicher Verlust für unsere gesamte freiheitliche Familie.“ Die Gedanken der Gemeinschaft seien nun bei der Familie und den Angehörigen des Verstorbenen.