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Roland Weißmann Porträt im Zusammenhang mit Forderung nach Offenlegung des ORF Compliance Berichts und Debatte um Weißmann Chats
Roland Weißmann fordert nach Veröffentlichung der Chats die interne Offenlegung des ORF-Compliance-Berichts für den Stiftungsrat
Roland Weißmann fordert nach Veröffentlichung der Chats die interne Offenlegung des ORF-Compliance-Berichts für den Stiftungsrat
APA-Images / APA / GEORG HOCHMUTH

Paukenschlag: Weißmann fordert Offenlegung des Compliance-Berichts im ORF

22.04.2026 um 12:28, Stefanie Hermann
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Nach den veröffentlichten Chats fordert Roland Weißmann die Offenlegung des Compliance-Berichts im ORF. Er spricht von einem verzerrten Bild durch Selektion.

In der Causa rund um die Weißmann-Chats verschärft sich der Konflikt weiter. Ex-ORF-Generaldirektor Roland Weißmann fordert nun die Offenlegung des vollständigen Compliance-Berichts des ORF für den zur Verschwiegenheit verpflichteten Stiftungsrat. Ziel sei es, eine umfassende Bewertung der gesamten Causa zu ermöglichen, lässt Weißmann über seinen Anwalt mitteilen.

Kritik an veröffentlichten Chat-Auszügen

Die Forderung erfolgt nach den jüngsten Veröffentlichungen von Chat-Auszügen in der Wochenzeitung Falter, die eine breite öffentliche Debatte ausgelöst haben. Die publizierten Auszüge sollten laut Falter konkrete Grenzüberschreitungen in der Kommunikation dokumentieren und die Vorwürfe der Mitarbeiterin untermauern.

Roland Weißmann weist die Darstellung entschieden zurück. „Einzelne, aus dem Zusammenhang gelöste Auszüge aus privaten Nachrichten" würden "kein zutreffendes Gesamtbild der tatsächlichen Beziehung und der zugrunde liegenden Dynamik vermitteln“, so sein Anwalt Oliver Scherbaum via Aussendung.

Zudem sei es „nicht länger hinnehmbar“, dass durch selektive Veröffentlichungen der höchstpersönliche Lebensbereich offengelegt und sein Mandant „bloßgestellt“ werde.

Compliance-Bericht als zentrales Dokument

Der geforderte ORF-Compliance-Bericht gilt aus Sicht Weißmanns als entscheidend für die weitere Aufarbeitung. Die interne Compliance-Kommission war darin zu dem Schluss gekommen, dass eine sexuelle Belästigung rechtlich nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden könne.

Es handle sich um ein „Schlüsseldokument“, das den vollständigen Sachverhalt abbilde und „beide Seiten würdigt“, so sein Anwalt. Nur auf dieser Grundlage könne eine „sachliche und vollständige Bewertung der Beziehung zwischen Weißmann und der ORF-Mitarbeiterin erfolgen".

Schreiben an ORF bereits angekündigt

Entsprechende Schreiben an die zuständigen Stellen im ORF seien bereits vorbereitet. Damit erhöht Weißmann den Druck auf die Gremien des öffentlich-rechtlichen Unternehmens. Vom ORF liegt aktuell noch keine Stellungnahme vor.

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