Weißmann-Chats: „Geh scheißen“ – Betroffene zitiert in ZiB2 aus Chats
- Weißmann weist Vorwürfe zurück
- Abwehrhaltung deutlich erkennbar
- Vorwürfe von Druck und Drohungen
- Betroffene sieht strukturelles Problem
- Kritik der Compliance-Kommission
- Thurnher reagiert deutlich
- Weißmann will juristisch vorgehen
In der Causa rund um die Weißmann Chats meldet sich die betroffene ORF-Mitarbeiterin erstmals ausführlich selbst zu Wort. In einem Interview in der ZiB2 widerspricht sie der Darstellung des ehemaligen Generaldirektors Roland Weißmann entschieden. Seine Behauptung, die Kommunikation sei einvernehmlich gewesen, bezeichnet sie als „eindeutige Lüge“.
Weißmann weist Vorwürfe zurück
Zuvor hat eine externe Compliance-Kommission des ORF festgestellt, dass eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden kann. Weißmann sieht sich dadurch entlastet und spricht von einer einvernehmlichen Kommunikation. Er weist die Vorwürfe weiterhin zurück. Über seinen Anwalt lässt er ausrichten, dass die Kommunikation auf Gegenseitigkeit beruht habe. Zudem hat er angekündigt, rechtlich gegen seine Kündigung vorzugehen und erwartet eine Entschuldigung des ORF.
Abwehrhaltung deutlich erkennbar
Es sei alles andere als freiwillig oder gegenseitig gewesen, betont jetzt die Betroffene im Interview mit der ZiB2. Ihre Ablehnung sei in den Nachrichten klar dokumentiert. „Es gibt eindeutige Chatnachrichten mit meiner Abwehrhaltung“, so die Frau gegenüber ORF-Journalist Martin Thür. Mehrfach habe sie Grenzen aufgezeigt, die aus ihrer Sicht nicht akzeptiert worden seien. „Wenn man es sehen will, dann sieht man es.“
Sie zitiert Nachrichten, in denen Weißmann selbst eingeräumt habe: „Ich weiß, dass du das nicht willst.“
Vorwürfe von Druck und Drohungen
Besonders schwer wiegen die geschilderten Inhalte einzelner Nachrichten. So zitiert die Betroffene Aussagen wie: „Gib mir das, dann lass ich dich in Ruhe“ oder „Du musst mich verstehen, ich brauche das von dir“. Gleichzeitig berichtet sie von aggressiven Reaktionen, wenn sie sich geweigert habe: „Geh scheißen, verarschen kannst du wen anders.“
Betroffene sieht strukturelles Problem
An interne Stellen habe sie sich aus mangelndem Vertrauen nicht gewandt. „Das Problem ist im Haus, alle Stellen berichten an den Generaldirektor“, sagt sie. Deshalb habe sie bewusst externe Wege gewählt. Ihren Fall sieht sie nicht als Einzelfall, sondern als strukturelles Problem innerhalb des ORF.
Kritik der Compliance-Kommission
Der Compliance-Kommission habe sie bewusst nur ausgewählte Nachrichten vorgelegt, um konkrete Grenzüberschreitungen zu belegen. Dazwischen habe es auch unverfängliche Inhalte gegeben, etwa Alltagsnachrichten oder Fotos.
Diese Auswahl ist auch ein zentraler Kritikpunkt der Compliance-Kommission: Sie bemängelte, dass ihr nicht alle Chatverläufe vollständig vorgelegt worden seien. Ohne den gesamten Kontext sei eine abschließende Bewertung der Kommunikation nur eingeschränkt möglich gewesen.
Thurnher reagiert deutlich
Roland Weißmann war Anfang März zurückgetreten. Der ORF hat später entschieden, das Dienstverhältnis aufzulösen – nicht wegen nachgewiesener sexueller Belästigung, sondern aufgrund des „Anscheins unangemessenen Verhaltens“.
Neue Dynamik erhält der Fall durch die Veröffentlichung von Chat-Auszügen in der Wochenzeitung Falter, die den bisherigen Darstellungen widersprechen sollen.
ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher äußert sich nach Veröffentlichung der Chat-Auszüge deutlich. Die Inhalte seien „verstörend, schockierend und inakzeptabel“. Sie sieht darin eine Bestätigung dafür, dass die Auflösung des Dienstverhältnisses mit Weißmann richtig gewesen sei – auch wenn diese ursprünglich mit dem „Anschein unangemessenen Verhaltens“ begründet worden war.
Weißmann will juristisch vorgehen
Der Fall entwickelt sich zunehmend zu einer Grundsatzdebatte über Machtverhältnisse, interne Kontrollmechanismen und den Umgang mit Vorwürfen sexueller Belästigung in öffentlichen Unternehmen.
Mittlerweile hat Weißmann auch Strafanzeige gegen die Mitarbeiterin und eine weitere Person erstattet. Die Betroffene wiederum geht juristisch gegen Aussagen vor, wonach die Vorwürfe ausgeräumt seien.
Eine endgültige Klärung der Vorwürfe wird wohl erst vor Gericht erfolgen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.