Schüsse in Wohnung: Cobra sperrt Gasse ab
Mehrere Schüsse in einer Wohnung in Graz-Gries führten zu einem dramatischen Großeinsatz von schwer bewaffneten Elite-Polizisten. Am Freitag drangen zwei Männer gewaltsam in die Räumlichkeiten eines 40-jährigen Grazers in der Elisabethinergasse ein, der sich daraufhin mit einer Schusswaffe zur Wehr setzte. Da Passanten die Detonationen auf der offenen Straße hörten und sofort den Notruf wählten, sperrte die Exekutive den gesamten Bereich großflächig ab, um eine Gefährdung der Bevölkerung auszuschließen.
Hintergrund der Tat: Geldschulden bei einer Bekannten lösten den Angriff aus
Das gefährliche Aufeinandertreffen ereignete sich gegen 16:30 Uhr in der Elisabethinergasse im Grazer Stadtbezirk Gries. Ein 42-Jähriger und sein 33-jähriger Begleiter suchten die Adresse des späteren Schützen gezielt auf und traten die Wohnungstür des Opfers mit roher Gewalt ein. Nach den ersten intensiven Erhebungen der Kriminalisten ging es bei der Konfrontation nicht um einen zufälligen Raubüberfall, sondern um gezielte Geldeintreiberei. Der 40-jährige Wohnungsbesitzer hatte offenbar erhebliche Geldschulden bei einer 32-jährigen Bekannten, woraufhin die beiden Männer als mutmaßliche Geldeintreiber fungieren wollten.
Die Tatwaffe: Warum der Besitz der Gaspistole für den Schützen illegal war
Als die Angreifer in den Wohnraum stürmten, eskalierte die Situation binnen weniger Sekunden. Der bedrohte Schuldner griff nach einer Gasdruckpistole und feuerte damit mehrfach gezielt in Richtung der beiden Eindringlinge. Obwohl Schreckschuss- und Gaspistolen in Österreich für Personen ab 18 Jahren grundsätzlich frei und ohne waffenrechtliche Dokumente erworben werden dürfen, stellten die Beamten die Waffe sofort sicher.
Die polizeilichen Ermittlungen zur Tatwaffe offenbaren ein rechtliches Nachspiel:
- Verstoß gegen das Waffengesetz: Die Landespolizeidirektion Steiermark betonte explizit, dass der 40-Jährige die Gasdruckwaffe illegal besessen hatte.
- Verdacht auf Waffenverbot: Ein illegaler Besitz solcher freien Waffen liegt im österreichischen Recht in der Regel dann vor, wenn gegen die betroffene Person bereits ein behördlich aufrechtes Waffenbesitzverbot verhängt wurde.
- Anzeige droht: Neben den Ermittlungen wegen der Schussabgabe muss sich der Grazer somit auch wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz verantworten.
Großeinsatz der Cobra: Festnahmen und Anzeigen für alle Beteiligten
Neben zahlreichen Streifenwagen der Bundespolizei rückte auch das schwer bewaffnete Einsatzkommando Cobra an, um das Gebäude zu sichern. Die Elisabethinergasse musste für die Dauer des Zugriffs komplett für den Verkehr und Fußgänger gesperrt werden.
Die beiden verletzten Eindringlinge im Alter von 33 und 42 Jahren wurden von den Rettungskräften zur medizinischen Erstversorgung ihrer Wunden in ein Krankenhaus transportiert. Nach der Entlassung aus dem Spital klickten für die Angreifer die Handschellen. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen das Duo wegen des gewaltsamen Eindringens eingeleitet, während gleichzeitig geprüft wird, inwieweit die Schussabgabe des Wohnungsinhabers durch das Recht auf Notwehr gedeckt war.