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Roland Weißmann steht vor der ORF-Zentrale in Wien, nachdem der ORF nach einer Untersuchung und Compliance-Prüfung seine Kündigung beschlossen hat.
Roland Weißmann vor dem ORF-Zentrum: Nach Abschluss der Untersuchung beendet der ORF das Dienstverhältnis mit dem Ex-Generaldirektor
Roland Weißmann vor dem ORF-Zentrum: Nach Abschluss der Untersuchung beendet der ORF das Dienstverhältnis mit dem Ex-Generaldirektor
Montage: weekend (APA-Images / REUTERS / Leonhard Foeger; Andreas Tischler / picturedesk.com)

Paukenschlag: ORF feuert Roland Weißmann nach Untersuchung

08.04.2026 um 12:29, Stefanie Hermann
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Der ORF beendet das Dienstverhältnis mit Roland Weißmann. Untersuchung zeigt keine strafbare Belästigung, aber Verstöße gegen Compliance-Regeln.

Der ORF zieht einen Schlussstrich im Fall Roland Weißmann: Nach Abschluss der internen Untersuchung wird das Dienstverhältnis mit dem ehemaligen Generaldirektor beendet. Zwar liegt laut Prüfung keine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn vor, dennoch sieht der ORF Verstöße gegen interne Compliance- und Verhaltensstandards. Die Beendigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der kollektivvertraglichen Kündigungsfrist.

Roland Weißmann: Rücktritt nach Vorwürfen

Auslöser waren Vorwürfe einer Mitarbeiterin gegen Roland Weißmann. Im Kern geht es um den Vorwurf, Roland Weißmann habe sich zu Beginn seiner Amtszeit 2022 unangemessen verhalten. Die Anschuldigungen werden im Kontext sexueller Belästigung geführt, konkrete Details zum Vorfall sind jedoch nicht öffentlich bekannt. Weißmann bestreitet die Vorwürfe und schildert das Verhältnis gänzlich anders.

Nichtdestotrotz ist Roland Weißmann am 8. März 2026 als ORF-Generaldirektor zurückgetreten und ist anschließend wieder in sein Dienstverhältnis als ORF-Angestellter eingetreten. Die nun abgeschlossene Prüfung bringt Klarheit – und führt zur endgültigen Trennung.

ORF prüft Vorwürfe gegen Weißmann

„Unmittelbar nach meinem Amtsantritt habe ich eine schnelle Überprüfung der erhobenen Vorwürfe angekündigt“, so die interimistische Generaldirektorin Ingrid Thurnher. Bereits am 12. März 2026 wurde mit der Untersuchung begonnen. Neben der internen Compliance-Stelle waren auch externe Expertinnen und Experten eingebunden. Für den ORF stand dabei nicht nur die rechtliche Bewertung im Fokus, sondern vor allem die Frage nach Verantwortung und Vorbildwirkung.

Sowohl Roland Weißmann als auch die betroffene Mitarbeiterin haben sich freiwillig der Befragung durch die Compliance-Stelle gestellt. Beide Seiten haben zudem Unterlagen vorgelegt, um ihre jeweiligen Standpunkte zu untermauern.

Roland Weißmann: Kein strafbarer Tatbestand

Ergebnis: Rechtlich liegt gegen Roland Weißmann kein strafbarer Tatbestand vor, es habe keine sexuelle Belästigung gegeben. Dennoch betont der ORF, dass für Führungskräfte höchste Integritätsstandards gelten. Bereits der Anschein unangemessenen Verhaltens bei Führungskräften wird als Verstoß gegen interne Compliance- und ethische Standards gewertet. „Jeder Anschein eines einer Führungskraft unangemessenen Verhaltens ist daher zu vermeiden“, stellt der ORF in seiner offiziellen Aussendung klar. !Wir müssen jetzt Konsequenzen ziehen und werden das Dienstverhältnis mit ihm beenden", so Turnher.

Aus Datenschutzgründen und Gründen der Persönlichkeitsrechte werde man keine weiteren Einzelheiten veröffentlichen, so der ORF. Gleichzeitig wird darum ersucht, Spekulationen zu unterlassen.

Thurnher dankt Weißmann

„Ich bedanke mich bei Roland Weißmann für seinen Einsatz und seine langjährigen Leistungen für den ORF“, so Ingrid Thurnher. „Um das Vertrauen der Österreicherinnen und Österreicher in die Programme des ORF abzusichern, ist eine rasche und konsequente Aufarbeitung der offenen Compliance- und Governance-Themen von großer Bedeutung.“

Weißmann prüft rechtliche Schritte

Der Fall Roland Weißmann dürfte damit noch nicht abgeschlossen sein. Laut seinem Anwalt werden derzeit rechtliche Schritte im Zusammenhang mit dem Rücktritt und der Kündigung durch den ORF geprüft. Im Fokus stehen mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen sowie die Frage, ob durch die öffentliche Darstellung der Vorwürfe Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Eine juristische Aufarbeitung der Causa gilt damit als wahrscheinlich.

Anmerkung der Redaktion
Diese Artikel wurde zuletzt am 08.04.2026 um 14:31 Uhr aktualisiert.

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