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Roland Weißmann blickt vor dem ORF-Logo ernst zur Seite, nachdem der Sender ihn trotz Entlastung durch die Untersuchung gekündigt hat.
Roland Weißmann vor dem ORF: Trotz Entlastung durch die Untersuchung trennt sich der Sender vom Ex-Generaldirektor
Roland Weißmann vor dem ORF: Trotz Entlastung durch die Untersuchung trennt sich der Sender vom Ex-Generaldirektor
APA-Images / APA / EVA MANHART

ORF feuert Roland Weißmann trotz Entlastung – jetzt schlägt sein Anwalt zurück

08.04.2026 um 13:46, Stefanie Hermann
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Roland Weißmann wurde laut Untersuchung entlastet. Trotzdem kündigt der ORF. Sein Anwalt spricht von Vorverurteilung und kündigt rechtliche Schritte an.

Der Fall Roland Weißmann bekommt eine neue Wendung: Obwohl die interne Compliance-Untersuchung keine sexuelle Belästigung festgestellt hat, kündigt der ORF den ehemaligen Generaldirektor. Begründet wird dieser Schritt damit, dass für Führungskräfte nicht nur rechtliche Grenzen gelten, sondern bereits der Anschein unangemessenen Verhaltens vermieden werden muss. Das sorgt für scharfe Kritik – und könnte ein juristisches Nachspiel haben.

ORF kündigt Roland Weißmann trotz Untersuchung

Der ORF trennt sich von Roland Weißmann, obwohl die Untersuchung keine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn festgestellt hat. Für den Sender steht jedoch fest: Für Führungskräfte gilt ein besonders hoher Maßstab an Compliance und Integrität.

Vorwürfe gegen Roland Weißmann

Auslöser der Causa waren Vorwürfe einer ORF-Mitarbeiterin, die Roland Weißmann unangemessenes Verhalten im Kontext sexueller Belästigung zu Beginn seiner Amtszeit 2022 vorwarf. Daraufhin leitete der ORF eine interne Compliance-Untersuchung ein, die gemeinsam mit externen Expertinnen und Experten durchgeführt wurde.

Ergebnis der Untersuchung: Keine sexuelle Belästigung

Das Ergebnis der Prüfung liegt nun vor: Es habe keine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn gegeben, so der ORF. Via Aussendung zitiert Roland Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum aus dem Bericht:

„Im Rahmen einer Gesamtwürdigung der vorliegenden Aussagen wie auch der vorgelegten Unterlagen sind Frau Dr. Scheck-Kollmann und wir zum Ergebnis gekommen, dass das überprüfte Verhalten die Definition der sexuellen Belästigung (§ 6 Abs 2 GlBG) nicht erfüllt. Dies liegt vor allem daran, dass wir nicht feststellen konnten, dass Mag. Weißmann zu irgendeinem Zeitpunkt berufliche Konsequenzen, welcher Natur auch immer, gegenüber der Betroffenen angedroht oder auch nur angedacht hätte, wenn sie seinen Avancen nicht nachgibt. Vielmehr zeigt das faktische Verhalten von Mag. Weißmann während und nach dem Untersuchungszeitraum, dass die Ablehnung durch die Betroffene für sie keinerlei negative berufliche Konsequenzen und auch sonst keinen Einfluss auf ihr Arbeitsumfeld hatte. Schließlich konnte auch die Unerwünschtheit des Verhaltens von Mag. Weißmann nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden.“

Anwalt: Roland Weißmann vollständig entlastet

„Klarer kann das Ergebnis dieser Untersuchung nicht ausfallen“, so Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum. „Es liegt keine sexuelle Belästigung und auch kein sonstiges Fehlverhalten vor. Der Vorwurf ist in sich zusammengebrochen."

Für den ORF reicht das Geschehene dennoch für die Kündigung. Für Führungskräfte sei nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen maßgeblich, vielmehr gelte ein besonders hoher Maßstab an Integrität. Bereits der Anschein unangemessenen Verhaltens könne aus Sicht des Unternehmens ausreichend sein, um Konsequenzen zu ziehen.

Scherbaum will das so nicht gelten lassen. Es handle sich um einen „durchschaubaren Versuch“, trotz klarer Entlastung ein Fehlverhalten zu konstruieren. „Die Beendigung des Dienstverhältnisses trotz vollständiger Entlastung ist nicht nur unverständlich, sondern wirft Fragen zur Fairness und Rechtsstaatlichkeit auf“, betont der Anwalt.

Der Vorwurf habe sich im Kern auf private Kommunikation zwischen zwei erwachsenen Personen gestützt. Ein arbeitsrechtlicher Bezug sei nicht belegt worden. Roland Weißmann habe stets zwischen privatem und beruflichem Verhalten getrennt. Die Veröffentlichung der Vorwürfe sei zudem nicht von ihm ausgegangen, sondern durch Dritte erfolgt.

Vorwurf der „Vorverurteilung“

Auch in Bezug auf das Vorgehen in der Causa erhebt Scherbaum schwere Vorwürfe. So stelle sich die Frage, „wozu der Sachverhalt überhaupt untersucht wurde, wenn Mag. Weißmann trotz vollumfänglicher Entlastung vom Direktorium vor die Türe gesetzt wird“.

Roland Weißmann sei einer „für Österreich bislang beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung“ ausgesetzt gewesen und in einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ aus dem Amt gedrängt worden.

Roland Weißmann prüft rechtliche Schritte

Der Fall könnte nun auch juristisch weitergehen. Roland Weißmann werde die Vorgänge rund um seinen Rücktritt und die Beendigung des Dienstverhältnisses rechtlich prüfen lassen und entsprechende Schritte einleiten.

Im Fokus stehen dabei mehrere Punkte: Einerseits geht es um den Rücktritt selbst, der laut Anwalt unter erheblichem Druck zustande gekommen sein soll. Andererseits wird die Kündigung trotz der festgestellten Entlastung infrage gestellt. Zusätzlich sieht die Verteidigung mögliche rufschädigende Darstellungen im Zuge der öffentlichen Debatte, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten.

Scherbaum betont, dass sämtliche Ansprüche nun „konsequent verfolgt“ werden sollen. Damit könnte der Fall Roland Weißmann nicht nur medial, sondern auch vor Gericht weitergeführt werden – insbesondere mit Blick auf arbeitsrechtliche Fragen und mögliche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten.

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