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Sebastian Kurz in Großaufnahme im Profil, er telefoniert.
Die WKStA klagt Sebastian Kurz an.
Die WKStA klagt Sebastian Kurz an.
Karl Schöndorfer / picturedesk.com

Anklage fix: Ex-Kanzler Kurz muss vor Gericht

18.08.2023 um 11:36, Stefanie Hermann
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Ex-Kanzler Sebastian Kurz muss sich demnächst vor Gericht verantworten. Kurz bestätigt die Anklage. Ernste Sorgen bereitet ihm aber etwas anderes.

Jetzt dürfte es also fix sein: Sebastian Kurz (36) muss sich demnächst vor Gericht verantworten. Bereits seit einigen Tagen liegt der lang erwartete Erlass des Justizministeriums bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Seither wird spekuliert, dass die Anklage gegen Kurz unmittelbar vor der Tür stehen dürfte. Wie die Presse berichtet, soll der Prozessauftakt bereits am 18. Oktober über die Bühne gehen. Öffentlich geäußert haben sich bislang weder das Justizministerium noch die WKStA. Der Fall sei weiterhin in Bearbeitung, heißt es vonseiten der WKStA.

Kurz prescht vor

Heute lässt Kurz die Bombe platzen. Ja, er werde angeklagt, so der Altkanzler über X (vormals Twitter). "Es ist für uns wenig überraschend, dass die WKStA trotz 30 entlastender Zeugenaussagen dennoch entschieden hat, einen Strafantrag zu stellen", zeigt er sich verwundert.

Falschaussage

Im Kern der Vorwürfe gegen den Ex-ÖVP-Politiker geht es um Falschaussage-Vorwürfe. In den Untersuchungen rund um die Ibiza-Affäre hat Kurz seine Rolle bei der Reform von der ÖBIB zur ÖBAG immer wieder heruntergespielt. Vermutet wird allerdings, dass der damalige Kanzler bei Besetzung und Auswahl des Aufsichtsrats maßgeblich beteiligt war. Gestützt wird diese Theorie von Chatverläufen zwischen Kurz und dem späteren, heftig umstrittenen ÖBAG-Chef Thomas Schmid.

"Rechtstaatlich nicht unbedenklich"

Kurz weist Anschuldigungen weiterhin zurück, die Vorwürfe seien schlichtweg falsch. Er und sein Team freuten sich hingegen darauf, dass "nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen" An dem Vorgehen der WKStA übt der Unternehmer unterdessen heftige Kritik: Von der Anzeige hätten ihn Journalisten informiert, die diese Information noch vor ihm, dem Beschuldigten erhalten hätten. "Bemerkenswert und rechtsstaatlich nicht unbedenklich ist allerdings, dass die Medien einmal mehr vor den Betroffenen über den Verfahrensstand informiert sind."

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