Privatnutzung Elektroauto wird teurer: Diese Kosten bringt der neue Sachbezug
- Privatnutzung Elektroauto: Was sich konkret ändert
- Sachbezug Elektroauto: So hoch sind die Kosten bei 40.000 Euro
- Warum die Regierung den Schritt setzt
- Heftige Kritik am Sachbezug für Elektroautos
- Folgen für Arbeitnehmer und Unternehmen
Die Privatnutzung Elektroauto verliert in Österreich demnächst ihre bisherige steuerliche Sonderstellung. Im Zuge des neuen Doppelbudgets plant die Bundesregierung, E-Firmenwagen künftig nicht mehr vollständig vom Sachbezug zu befreien. Wer ein Elektroauto vom Arbeitgeber auch privat nutzt, muss diesen Vorteil künftig versteuern. Die steuerliche Begünstigung galt bisher als eines der wichtigsten Instrumente, um Unternehmen und Mitarbeiter zum Umstieg auf Elektromobilität zu bewegen.
Privatnutzung Elektroauto: Was sich konkret ändert
Bislang galt für E-Autos: kein Sachbezug bei Privatnutzung. Die Begünstigung hat den Umstieg auf Elektromobilität in den vergangenen Jahren stark gefördert. In den vergangenen Jahren haben viele Unternehmen ihre Flotten gezielt auf Elektrofahrzeuge umgestellt – nicht zuletzt wegen der steuerlichen Vorteile.
Diese Begünstigung fällt nun weg. Künftig soll – ähnlich wie bei Verbrennern – ein geldwerter Vorteil angesetzt werden. Bei Verbrennern liegt der Sachbezug aktuell bei 1,5 bis 2 Prozent. Für Elektroautos ist ein reduzierter Satz von rund 0,75 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat geplant. Damit bleiben Elektroautos zwar weiterhin günstiger als klassische Fahrzeuge, verlieren aber ihren größten steuerlichen Vorteil.
Sachbezug Elektroauto: So hoch sind die Kosten bei 40.000 Euro
Beispiel: Bei 40.000 Euro Anschaffungskosten ergibt sich ein Sachbezug Elektroauto von rund 300 Euro im Monat. Dieser Betrag wird zum Gehalt hinzugerechnet und versteuert. Je nach Einkommen bleiben davon etwa 120 bis 150 Euro monatliche Mehrbelastung – also bis zu 1.800 Euro im Jahr. Die tatsächliche Mehrbelastung kann je nach Fahrzeugpreis deutlich höher ausfallen – insbesondere bei höherwertigen Dienstwagen.
Die tatsächliche Mehrbelastung kann je nach Fahrzeugpreis deutlich höher ausfallen – insbesondere bei höherwertigen Dienstwagen. Wie bei Verbrennern dürfte auch bei Elektroautos eine Deckelung der Bemessungsgrundlage greifen: Aktuell werden maximal 48.000 Euro für die Berechnung herangezogen. Das würde den monatlichen Sachbezug bei E-Autos auf rund 360 Euro begrenzen.
Warum die Regierung den Schritt setzt
Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Sparpakets. Ziel ist es, das Budget zu stabilisieren und zusätzliche Einnahmen zu generieren. Laut aktuellen Schätzungen soll die neue Regelung bereits 2027 rund 75 Millionen Euro bringen, ab 2028 sogar 160 Millionen Euro jährlich.
Die Änderung beim Sachbezug argumentiert die Regierung damit, dass Förderungen für neue Technologien nicht dauerhaft bestehen bleiben können. Mit zunehmender Verbreitung von Elektroautos soll die steuerliche Sonderbehandlung schrittweise reduziert werden.
Heftige Kritik am Sachbezug für Elektroautos
Die geplante Änderung sorgt für deutliche Kritik. Vor allem aus Umwelt- und Branchenkreisen kommt Widerstand. Der grüne Budgetsprecher Jakob Schwarz spricht von einem „Frontalangriff auf die Verkehrswende“ und nennt die Maßnahme „völlig widersinnig“.
Auch Günther Kerle, Sprecher der Automobilbranche, warnt vor negativen Folgen. Solche Eingriffe würden den Umstieg auf klimafreundliche Technologien bremsen und könnten Investitionsentscheidungen erschweren.
Folgen für Arbeitnehmer und Unternehmen
Kritiker bemängeln vor allem, dass die Regelung auch bestehende Modelle treffen könnte und damit nachträglich Kalkulationen verändert. Da das E-Dienstauto oft Teil der Vergütung ist, kommt die Änderung für viele Beschäftigte einem indirekten Gehaltsverlust gleich.
Gerade für Unternehmen war der Wegfall des Sachbezugs auch bei den Lohnnebenkosten ein zusätzlicher Anreiz. Der finanzielle Anreiz für Elektrofahrzeuge wird kleiner, was langfristig Auswirkungen auf den Markt haben könnte. Indirekt betroffen sein könnte davon auch der Gebrauchtwagenmarkt. E-Dienstwagen werden häufig nach wenigen Jahren weiterverkauft.