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BM Wolfgang Mückstein und BK Sebastian Kurz bei einer Pressekonferenz
Bundeskanzler Sebastian Kurz und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein zu den Öffnungen.
Bundeskanzler Sebastian Kurz und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein zu den Öffnungen.
Reuters/Leonhard Föger/picturedesk.com

Österreich öffnet: So geht es jetzt Richtung Freiheit

31.05.2021 um 20:45, Andrea Schröder
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Bald dürfen wir wieder (fast) so leben wie vor Corona! Mit den 3 G geht es schon in die Gastro und ins Kino. Am 10. Juni und am 1. Juli werden weitere Einschränkungen aufgehoben. Die Öffnungsschritte im Überblick.

Der Weg in die Freiheit führt über den Kalender: Jeweils am 10. Juni und am 1. Juli treten neue Lockerungen in Kraft. Die 3 G - gesund, genesen, geimpft - bleiben aber Voraussetzung für den Zutritt zu Gastro und Kultur. Nicht vergessen: Als geimpft gilt man erst 21 Tage nach dem Erststich.

Das gilt ab 10. Juni

  1. Gastro
    Sperrstunde ist um Mitternacht. Innen dürfen 8 Erwachsene plus Kinder an einem Tisch sitzen, draußen (Schanigarten, Terrasse etc.) sogar 16 Personen zuzüglich Kindern. Der Mindestabstand ist nur noch 1 Meter.
  2. Maskenpflicht
    Außen keine Pflicht mehr, auch nicht auf frequentierten Plätzen. Innen, etwa beim Shoppen, gilt weiterhin: Maske auf.
  3. Theater, Kabarett und Co.
    Jetzt dürfen die Plätze in einem Saal bis zu 75 Prozent besetzt sein - Obergrenze in geschlossenen Räumen: 1.500 Besucher.
  4. Outdoor, von Stadion bis Open Air
    Auch hier gilt bis zu 75 Prozent der vollen Kapazität, aber höchstens 3.000 Besucher
  5. Und Musikvereine und Chöre?
    Es darf wieder ohne Abstandsregeln oder Quadratmeterbeschränkungen gesungen und musiziert werden!
     
Grün gekleidete Rapid Fans im Stadion
Ab Juli sind Fans in den Stadien wieder ohne Obergrenze erlaubt, die 3 G gelten.

Das gilt ab 1. Juli

  1. Gastro
    Außer der 3 G-Regel gibt es keine Beschränkungen mehr - wer mag und Platz findet, kann jetzt auch 20 oder mehr Freunden oder Familienmitgliedern an einem Tisch sitzen.  Die Sperrstunde wird aufgehoben. Wermutstropfen: Clubs und Diskos eröffnen nicht gleich  am 1. Juli, aber wohl im Lauf des Sommers.
  2. Hochzeiten und andere Feste
    Feiern mit 100 Gästen sind wieder erlaubt. Kommen über 100 Gäste, muss man das anmelden, für mehr as 500 Gäste braucht man eine Bewilligung.
  3. Maske und Mindestabstand
    Über die Maskenpflicht wird derzeit noch diskutiert. Denkbar: Im Handel und überall dort, wo kein 3 G-Nachweis gefordert wird, bleibt sie - aber in Form eines einfachen Mund-Nasenschutzes statt FFP2-Maske.
  4. 3 G ab welchem Alter?
    Nur Kinder unter 12 brauchen keinen Nachweis  für Gastro und Co., ab 12 gilt die Testpflicht bzw. Impfnachweis.
  5.  Veranstaltungen
    Die Stadien, Kinos und Theater fahren hoch bis zur maximalen Auslastung - wir haben es geschafft.

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