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FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch
FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch.
FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch.
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Herbert Kickls FPÖ: Wo endet die Meinungsfreiheit?

09.12.2021 um 13:42, Patrick Deutsch
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Die zuletzt getätigten Aussagen von FPÖ-Obmann Herbert Kickl, Gesundheitsprecherin Dagmar Belakowitsch und Generalsekretär Michael Schnedlitz werfen die Frage auf, was Abgeordnete unter dem Schutz der Immunität sagen dürfen.

Kickl bereits angezeigt

Der FPÖ-Chef sorgte nicht nur mit seiner Ivermectin-Empfehlung für reichlich Gesprächsstoff. Medienberichten zufolge hatten mehrere Personen nach der Einnahme des Wurm- und Parasitenmittels mit schweren gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Auch andere Aussagen von Kickl widersprechen dem wissenschaftlichen Konsens. Die Verbreitung dieser „Fehlinformationen“ führte dazu, dass eine Kapfenbergerin Kickl wegen fahrlässiger Gefährdung angezeigt hat.  Konkret geht es in der Anzeige um die Paragrafen 177 (fahrlässige Gemeingefährdung ), 178 (vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten) und 179 (fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten).

Fake-News von Belakowitsch

Auf einer Corona-Demonstration behauptete die FPÖ-Gesundheitssprecherin, dass „ganz ganz viele Geimpfte, die aufgrund eines Impfschadens behandelt werden müssen" der Grund für die vollen Intensivstationen wären. Angezeigt wurde sie für diese nachweisbar falschen Aussagen bisher nicht.

Attacke von FPÖ-General

Ebenfalls bei einer Demonstration kam FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz die Aussage über die Lippen, dass er „hundertmal lieber bei den leuten auf der Straße als bei Volksverrätern im Plenarsaal" sei.

„Impf-Heil“-Sager

FPÖ-Bundesrat Andreas Arthur Spanring sorgte mit einer Rede im Bundesrat, die nur so vor NS-Vergleichen strotzte, für einen Eklat.

Konsequenzen

Können solche Aussagen für Politiker, die ja durch ihre parlamentarische Immunität geschützt sind, rechtliche Konsequenzen haben? „Aus verfassungsrechtlicher Sicht sind falsche Tatsachenbehauptungen nur bedingt schützenswert“, erklärt Professor Christoph Bezemek, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz. In solche Fällen sieht Bezemek gute Chancen, dass die Immunität aufgehoben werden kann. „Es ist natürlich eine Frage der strafrechtlichen Situation“, so Bezemek. Die Aussagen von Michael Schnedlitz sieht der Universitäts-Professor hingegen von der freien Meinungsäußerung gedeckt.

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