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Die Förderung für den Umstieg auf E-Mobilität wird fortgesetzt
Privatpersonen, Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine können ab sofort Anträge einreichen.
Privatpersonen, Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine können ab sofort Anträge einreichen.
iStock.com/deepblue4you

Weitere Förderung: Es gibt bis zu 5.000 Euro von der Regierung

31.01.2023 um 09:07, Patrick Deutsch
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Der Klima- und Energiefonds stellt in diesem Jahr 95 Millionen Euro für den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität zur Verfügung.

Die Aktion gilt als wichtiger Beitrag der Bundesregierung für klimaschonende und umweltfreundliche Mobilität in Österreich. Die finanziellen Mittel kommen aus dem Klimaschutzministerium.

Elektrische Zukunft

Der Bonus des Klima- und Energiefonds wird für den Ankauf von klimafreundlichen E-Pkws, E-Nutzfahrzeugen, E-Zweirädern sowie Ladeinfrastruktureinrichtungen gewährt. Privatpersonen können sich so bei einem Umstieg bis zu 5.000 Euro sichern. Private Ladeinfrastruktur wird mit 600 Euro für Wallboxen und mit 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert. Eine Änderung betrifft die Förderung für Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV): Diese müssen eine vollelektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer (bisher 50 Kilometer) aufweisen, um eine Förderung zu erhalten.

Die Zukunft auf unseren Straßen ist elektrisch. Denn beim Verkehr liegt ein großer Hebel zu mehr Klimaschutz. Mit E-Mobilität aus erneuerbarer Energie treiben wir die Energiewende weiter voran und befreien uns zunehmend von unserer Abhängigkeit zu Russland und fossilen Treibstoffen. – Klimaschutzministerin Leonore Gewessler

100 Prozent erneuerbar

Neben E-Fahrzeugen aller Art – auch E-Sonderfahrzeuge wie Busse oder Nutzfahrzeuge – wird bei Betrieben, Gebietskörperschaften und Vereinen auch die betriebliche Ladeinfrastruktur mit bis zu 30.000 Euro gefördert. Eine detaillierte Übersicht über die Förderangebote findet sich in den Förderleitfäden „E-Mobilität für Privatpersonen“ und „E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine“. Voraussetzung für den Erhalt der Förderungen ist der Einsatz von 100 Prozent Strom beziehungsweise Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern.

Einreichungen sind ab sofort bis 31. März 2024 auf der Homepage des Klimafonds möglich.

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