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Stark befahrene Autobahn | Credit: iStock.com/yevtony
iStock.com/yevtony

Im Ausland geblitzt – Radarfallen in Deutschland

19.01.2023 um 09:21, Weekend Online
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Ganz gleich, aus welchem Grund man sich auf Deutschlands Straßen und Autobahnen befindet – kommt man aus dem Ausland, sind auch hier die geltenden Verkehrsregeln zu beachten.

Manchmal ist es ganz schnell passiert: Man denkt an nichts Böses und plötzlich blitzt es. Besonders im Urlaub missachtet man aufgrund der entspannten Stimmung oder aber der Aufregung das Tempolimit und wird von einer Radarfalle, auch Blitzer genannt, erwischt. Dies ist nicht nur auf Österreichs Straßen und Autobahnen möglich, sondern auch im Ausland. Häufig erfährt man davon erst mittels Brief, der Wochen später eintrifft. Doch muss man das Bußgeld wirklich bezahlen oder gibt es Mittel und Wege, dem zu entgehen?

Gilt das deutsche Tempolimit auch für Ausländer?

Die einfache Antwort auf diese Frage ist "Ja!", denn wer auf deutschen Straßen unterwegs ist, sollte sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Alle Details zum Tempolimit findet man im § 3. Wird ein Verstoß festgestellt, richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach den darin verzeichneten Vorgaben.

Ausschlaggebend ist zum Beispiel, ob es zu dem Verstoß innerorts oder außerorts gekommen ist. Was die Höchstgeschwindigkeiten angeht, orientiert man sich an den folgenden Eckdaten:

  • Höchstgeschwindigkeit innerorts: 50 km/h (gilt für alle Kfz)
  • Höchstgeschwindigkeit außerorts: 100 km/h (für Pkw unter 3,5 Tonnen)
  • Höchstgeschwindigkeit außerorts: 80 km/h (Kfz zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, Pkw mit Anhänger, Lkws, Wohnmobile)
  • Höchstgeschwindigkeit außerorts: 60 km/h (alle Kfz mit mehr als 7,5 Tonnen, Anhänger sowie Lkws und Wohnmobile bis zur zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen)

Sofern dem Fahrer per Verkehrszeichen nichts anderes signalisiert wird, gelten die oben angegebenen Tempolimits. Österreicher kennen es speziell von ihren Autobahnen, dass hier grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gilt. Dies ist in Deutschland nicht der Fall.

Was passiert, wenn ein Österreicher in Deutschland geblitzt wird?

Wird man in Deutschland geblitzt, erhält man für gewöhnlich wenige Wochen später einen Bußgeldbescheid von einer deutschen Behörde. Denn anhand des Nummernschildes wird stets der Fahrzeughalter und gegebenenfalls die Mietwagenfirma ermittelt, bei welcher das Fahrzeug gemietet wurde.

Muss man als Österreicher das Bußgeld bezahlen?

Der Versuchung, das Bußgeld nicht zu bezahlen, sollte man nicht nachgehen. Sollte sich der Fahrzeughalter gegen eine Zahlung entscheiden, droht ihm ein Vollstreckungsverfahren, welches nach § 90 des OWiG vollzogen wird. Grundlage hierfür ist ein Abkommen der EU, in dem festgelegt wurde, dass ab einer Strafe von 70 Euro in jedem Fall auch ausländische Geldbußen eingetrieben werden.

Wie sieht es mit den Punkten in Flensburg aus?

Innerhalb Deutschlands wird im Zuge einer Ordnungswidrigkeit oft auch eine Eintragung im Fahreignungsregister (FAER) vorgenommen. Geführt wird dieses vom Kraftfahrt-Bundesamt, welches seinen Sitz in Flensburg hat. Die sogenannten "Punkte in Flensburg" können auch einen Ausschlag dazu geben, einem Fahrzeughalter bei wiederholten Vergehen die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Österreicher hingegen müssen eine Eintragung nicht fürchten. Bei ihnen werden die Punkte hingegen in eine Geldbuße umgewandelt.

Kann die deutsche Polizei einen ausländischen Führerschein einziehen?

Generell kann man hier beruhigt sein. Die deutsche Polizei ist nicht dazu berechtigt, einem Österreicher den Führerschein zu entziehen. Kommt es jedoch zu einem Vergehen, wird er hingegen beschlagnahmt und ein Vermerk angebracht. Im Zuge dieses Vermerks sollte der Fahrzeugführer allerdings realisieren, dass während der angegebenen Zeit das Fahrverbot trotzdem gilt.

Die entsprechenden Regelungen sind im Paragraf 69 des Strafgesetzbuchs (StGB) beschrieben.

Wie lange dürfen Ausländer auf deutschen Straßen fahren?

Ein Punkt, den Österreicher in jedem Fall noch beachten sollten, ist das Fahren eines in Österreich zugelassenen Fahrzeuges auf deutschen Straßen. Denn auch hierfür gibt es bestimmte Regelungen, die zu beachten sind und bei Missachtung ein Bußgeld zur Folge haben.

Die Details hierzu sind im Paragraf 20 des FZV verzeichnet. Diesem zufolge ist ein internationaler Zulassungsschein für das Führen eines im Ausland registrierten Fahrzeuges notwendig, wenn man dieses auf deutschen Straßen fahren möchte. Diese Zulassungsscheine sind ab dem Datum der Ausstellung ein Jahr gültig, zudem müssen sie in lateinischen Druck- oder Schriftzeichen verfasst sein.

Kommt es hierbei zu einem Verstoß, werden die folgenden Bußgelder fällig:

  • Internationaler Zulassungsschein wird nicht mitgeführt: 10 Euro
  • Ausländische Zulassungsbescheinigung oder Übersetzung von diesem ist nicht vorhanden/wird nicht mitgeführt: 10 Euro
  • Weder ausländische Zulassungsbescheinigung oder Übersetzung noch internationalen Zulassungsschein mitführen: 10 Euro

Hinweis: Innerhalb der Zulassungsbescheinigung müssen praktisch alle Angaben enthalten sein, die auch in der Anlage 9 der FZV enthalten wären. Diese wird für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen ausgestellt.

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