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Eigenheim
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fizkes / iStock / Getty Images Plus

Wohnen auf Probe

18.03.2025 um 00:00, Andreas Hamedinger
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Wohn-Glück. Mieten bietet Flexibilität, während Kaufen den Traum vom Eigenheim verwirklicht – beides kann der Beginn persönlichen Glücks sein.

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In Österreich hat man einige ­Möglichkeiten, sich seinen persön­lichen Wohntraum zu erfüllen. Für viele stellt sich in diesem Zusammenhang daher die Frage: Wie finde ich darunter die ideale und vor allem ­leistbare Lösung für meine indivi­duellen Wohnbedürfnisse? 
 

Befristet oder unbefristet.

Rund 45 Prozent der Österreicher:innen leben laut Statistik Austria in einer Mietwohnung, das heißt, sie haben einen Mietvertrag mit den Eigen­­-tüme­r:innen abgeschlossen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu unter­scheiden, welche Art von Miet­vertrag dabei erstellt wurde. Handelt es sich um einen befristeten Miet­vertrag, bei dem das Miet­verhältnis nach Ablauf einer bestimmten Frist – meist mit einer Mindestvertrags­dauer von drei Jahren – endet? Oder ist das Mietverhältnis unbefristet, was bedeutet, es kann vermieterseitig nur aus bestimmten, im Gesetz vorgese­henen Gründen aufge­löst werden. Es gibt aber weitere Mög­lichkeiten, wie man sich seiner persönlichen Traum-Immobilie annähern kann. 
 

Erschwinglicher Wohnraum.

In Österreich werden die Begriffe „Mietkauf“ und „Miete mit Kaufoption“ oft synonym verwendet, da beide Modelle Mieter:innen die Möglichkeit bieten, eine Immobilie zunächst zu mieten und später zu erwerben. Historisch betrachtet entstanden die Konzepte aus dem Bedürfnis heraus, Wohnraum erschwinglicher und zugänglicher zu gestalten. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit oder strenger Kreditvergabericht­linien können diese beiden Varianten ein möglicher Weg zum schrittweisen Eigentum sein. In Österreich wurden die Mo­delle vor allem durch gemein­nützige Bauvereinigungen populär, die Mieter:innen nach einer bestimmten Mietdauer das Recht einräumten, ihre Wohnung zu erwerben. Dieses Vorgehen wurde im Wohnungs­gemeinnützigkeitsgesetz (WGG) verankert, das die Rahmenbedingungen für solche Mietkauf-Modelle festlegt.
 

Die Frage des Kaufpreises.

Beim Mietkauf handelt es sich um ein ­spezielles Mietverhältnis mit einer späteren Kaufoption. Mieter:innen leisten zu Beginn eine Anzahlung, die ihnen das Recht einräumt, die ­Immobilie nach einer bestimmten Mietdauer zu erwerben. Wichtig ist, dass die während der Mietzeit gezahlten Mieten in der Regel nicht auf den späteren Kaufpreis angerechnet werden. Der genaue Kaufpreis steht oft erst zum Zeitpunkt der Ausübung der Kauf­option fest, was für Mieter:innen eine gewisse Unsicherheit bedeuten kann. Dieses populäre Modell wird häufig bei öffentlich geförderten Wohnungen angewendet. 
 

Miete mit Kaufoption.

Die Variante „Miete mit Kaufoption“ wird vor allem von gemeinnützigen Bauvereinigungen angeboten. Hierbei mieten die Bewohner:innen eine geförderte Wohnung mit der Option, diese nach einer festgelegten Mietdauer zu kaufen. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass Mieter:innen die Wohnung vor dem Kauf mehrere Jahre „Probe wohnen“ können. Bei diesem Modell kann ein Teil der bereits gezahlten Miete auf den Kaufpreis angerechnet werden. Der mögliche Kaufpreis kann bereits zu Beginn des Mietverhältnisses festgelegt oder erst zum Zeitpunkt der Kaufoptionserklärung ermittelt werden. 
 

Eine Überlegung wert.

Zusammenfassend stellen beide letztgenannten Modelle eine Möglichkeit dar, die gewünschte Immobilie zunächst zu mieten und später zu erwerben. Die Unterschiede liegen hauptsächlich in der Art der Immobilie (geförderte versus nicht geförderte Wohnungen), der Hand­habung der Anzahlung und der Festlegung des Kaufpreises. Es ist daher ratsam, die spezifischen Vertragsbedingungen genau zu prüfen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu ­lassen, um die für sich passende bzw. leistbare Option zu wählen.

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