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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser spricht vor zahlreichen Mikrofonen von Medienvertretern im Justizpalast im Zuge des Buwog-Verfahrens.
Karl-Heinz Grasser muss vorerst nicht in Haft.
Karl-Heinz Grasser muss vorerst nicht in Haft.
HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com

Falsches Urteil: Mega-Panne im Grasser-Prozess

06.05.2025 um 11:43, Stefanie Hermann
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Ein falsches Datum im Urteil sorgt für Wirbel im Grasser-Verfahren. Die Frist zum Haftantritt beginnt erneut – der Ex-Minister bleibt frei.

Im langwierigen Buwog-Verfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger ist es zu einer gravierenden Panne gekommen. Ausgerechnet dem Obersten Gerichtshof (OGH) ist ein grober Schnitzer unterlaufen: Das schriftliche Urteil wurde mit einem falschen Datum ausgestellt.

Falsches Datum

Es ist ein brisantes Schreiben, das am Montag bei den Buwog-Parteien eingetroffen ist. Wie die Krone berichtet, muss das Höchstgericht sein Urteil korrigieren – das Datum war falsch angegeben. "Die bereits zugestellten – in Bezug auf Ordnungsnummer und Entscheidungsdatum nicht der Urschrift entsprechenden – Ausfertigungen sind damit gegenstandslos", heißt es im OGH-Schreiben.

Haftaufschub

Besonders brisant ist die Auswirkung auf den Haftantritt. Die vom Wiener Straflandesgericht ausgestellten Aufforderungen beruhen auf der nun als ungültig erklärten Urteilsfassung. Für Grasser bedeutet das: Die 30-tägige Frist für den Antritt seiner vierjährigen Haftstrafe beginnt, erneut zu laufen. Er bleibt somit weiterhin auf freiem Fuß.

Gerichtspatzer

Konkret ist im Urteil als Datum der 20. März 2025 angeführt, also jener Tag, an dem die viertägige Berufungsverhandlung gegen Grasser, Meischberger und Co. begonnen hat. Tatsächlich hat das Höchstgericht die Urteile aber erst am 25. März gesprochen. Trotzdem wurden die schriftlichen Ausfertigungen mit dem früheren Datum an die Verfahrensparteien verschickt.

Juristische Folgen

Die Konsequenzen sind juristisch heikel. Nicht nur die Rechtsgültigkeit der bereits erfolgten Maßnahmen steht infrage, auch die zugrunde liegenden Verfahrensschritte verlieren ihre Grundlage. Das sorgt für zusätzliche Unsicherheit im ohnehin schon komplexen und langwierigen Verfahren.

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