Elias (3) von Eltern grausam zu Tode gequält – Urteil ist da
- Urteil und Prozessauftakt
- Elias grausam zu Tode gequält
- Chats belegen Folter
- Vater geständig
- Psychiatrisches Gutachten
- Elias ist verhungert
- Urteil: lebenslänglich
Am Landesgericht Innsbruck ist am Montag das Urteil in einem der grausamsten Kriminalfälle Tirols gefallen. Die Eltern des dreijährigen Elias M. sind wegen Mordes, Quälens und Freiheitsentziehung schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Für die Mutter ordnete das Gericht zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an.
Die acht Geschworenen votierten in allen Fragen einstimmig. Richter Andreas Mair erklärte in seiner Urteilsbegründung, mildernd seien lediglich die Geständnisse, die Unbescholtenheit der Angeklagten und die lange Verfahrensdauer gewertet worden. „Die Erschwerungsgründe überwiegen aber massiv“, betonte er. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Elias grausam zu Tode gequält
Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft hatten die Eltern ihren Sohn über Monate hinweg gefoltert, isoliert und systematisch ausgehungert. Das Kind wurde gefesselt, in dunkle Räume oder in eine Schublade gesperrt, geschlagen und kaum ernährt.
Laut Ermittlungen hatten die Eltern eine „mystische Scheinwelt“ entwickelt, in der sie glaubten, ein Dämon namens „Dorothea“ wohne im Körper ihres Sohnes. Um diesen „Dämon“ zu schwächen, ließen sie das Kind hungern und frieren. „Der Bub musste möglichst qualvoll sterben“, sagte Staatsanwältin Verena Pezzei im Plädoyer.
Chats belegen Folter
Chats und E-Mails belegen, dass sich die Eltern in ihrer Wahnsinnsidee gegenseitig bestärkten. In den Nachrichten fanden sich Sätze wie: „Kabelbinder ran, Mund zukleben und ab in den Kasten.“ – oder: „Ideen, wie wir ihn schmerzvoll sterben lassen?“ Um die Qualen zu überwachen, installierte der Vater sogar Kameras in der Wohnung, die das Geschehen per App auf ihre Handys übertrugen.
Vater geständig
Vor Gericht zeigte sich der Vater geständig und tief verunsichert. „Es gibt keine Erklärung für das, was ich getan habe“, sagte er mit gesenktem Blick. „Nichts würde nur ansatzweise erklären, was geschehen ist. Mein Verhalten ist unentschuldbar.“
Er bereue, was passiert sei, „wirklich jeden Tag“. Besonders belaste ihn, dass seine drei Töchter „das Sterben und Leiden“ ihres Bruders mitansehen mussten. Sein Verteidiger, Anwalt Matthias Holzmann, bat um eine sachliche Bewertung: Der Angeklagte sei „sehr behütet aufgewachsen, habe aber nie gelernt, auf eigenen Beinen zu stehen“. Er habe zudem „gewisse mentale Defizite im Einfühlungsvermögen“.
Psychiatrisches Gutachten: Eltern sadistisch und zurechnungsfähig
Die renommierte Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner attestierte beiden Angeklagten volle Zurechnungsfähigkeit. „Sie wussten, was sie taten, und konnten zwischen richtig und falsch unterscheiden“, stellte sie klar. Bei der Mutter diagnostizierte sie eine „ausgeprägte, schwerwiegende und nachhaltige Störung“.
Die Frau habe aus ihrer Überforderung heraus „einen Schuldigen gesucht“ und dieses „bösartige Märchen konstruiert“, um Kontrolle zurückzugewinnen. Der Vater sei „nicht aus eigener Dynamik“ in die Tat hineingewachsen, habe aber „bereitwillig mitgemacht – kreativ und aktiv“. Beide wiesen laut Kastner „sadistische Züge“ auf.
Elias ist verhungert
Gerichtsmedizinerin Elke Doberentz beschrieb den körperlichen Zustand des Kindes mit drastischen Worten: „Nur vom Ansehen konnte man erkennen, dass das Kind verhungert und verdurstet ist.“
Elias habe bei einer Größe von 94 Zentimetern nur rund vier Kilogramm gewogen – das Gewicht eines vier Monate alten Säuglings. „Das Kind hatte ein Greisengesicht, der Körper war nur mehr Haut und Knochen“, so Doberentz. Von den Organen her sei Elias ein gesunder Bub gewesen, Spuren äußerer Gewalt fanden sich lediglich an Hand- und Fußgelenken.
Urteil: lebenslänglich
Richter Andreas Mair sprach von „verwerflichen Beweggründen“ und einer Tat, die „durch nichts erklärbar oder entschuldbar“ sei. Die Staatsanwältin sprach von einem Verfahren, „das eine Zumutung für alle Beteiligten“ gewesen sei.
Die Eltern wurden neben der Haftstrafe auch zu Schadenersatzzahlungen an ihre drei Töchter in Höhe von je 7.500 Euro verpflichtet.
Während der Vater im Gerichtssaal Tränen zeigte, blieb die Mutter regungslos. Ihre Verteidigung erklärte, sie habe sich „in einem psychischen Überforderungszustand“ befunden, geprägt von Isolation und Vernachlässigung in der eigenen Kindheit.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Verteidigung bat um Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.