ORF-Gebühren: Tausende können Geld zurückholen
- Neues Beitragsgesetz: Was sich bei den Gebühren geändert hat
- Doppelte Vorschreibung: Wer zu viel gezahlt hat
- Anspruch auf Rückforderung: Sind Sie betroffen?
- Schritt für Schritt zur ORF-Beitrag Rückerstattung
Tausende Österreicher haben Anspruch auf eine Rückerstattung zu Unrecht bezahlter ORF-Gebühren. Ein aktueller Bescheid des ORF-Beitrags-Service (OBS) bringt nun Licht in eine Praxis, die besonders Selbstständige belastet hat. Wer Wohn- und Arbeitsadresse am selben Standort hat, kann sich unter Umständen mehrere hundert Euro zurückholen.
Neues Beitragsgesetz: Was sich bei den Gebühren geändert hat
Seit dem 1. Jänner 2024 gilt in Österreich das neue Gesetz für den ORF-Beitrag. Anstelle der alten GIS-Gebühr zahlt nun jeder Haushalt eine pauschale Abgabe von 15,30 Euro monatlich, zuzüglich der jeweiligen Landesabgabe. In der Steiermark summiert sich dieser Betrag beispielsweise auf rund 20 Euro pro Monat. Diese ORF-Gebühren sind unabhängig von der Anzahl der Fernseher oder Radios im Haushalt zu entrichten.
Doppelte Vorschreibung: Wer zu viel gezahlt hat
Trotz der Umstellung kam es in zahlreichen Fällen zu Doppelvorschreibungen. Betroffen sind vor allem Ein-Personen-Unternehmen (EPU), Freiberufler und Landwirte, die ihre berufliche Tätigkeit an ihrer Meldeadresse ausüben. „Das sind etwa Selbstständige und Unternehmer, Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Ziviltechniker, aber auch Landwirte und Ein-Personen-Unternehmen“, erklärt der Grazer Rechtsanwalt Andreas Kaufmann gegenüber der Krone.
Anspruch auf Rückforderung: Sind Sie betroffen?
Der OBS bestätigt offiziell, dass eine Ausnahme von der doppelten Zahlungspflicht besteht. Anspruch auf eine Rückerstattung haben Personen, wenn:
- der Unternehmer an der Adresse seinen Hauptwohnsitz hat,
- das Unternehmen am selben Standort beitragspflichtig ist,
- und die Unterkunft privat genutzt wird.
Da es hierbei um Beträge von bis zu 500 Euro gehen kann, lohnt sich eine Prüfung der bisher geleisteten Zahlungen für tausende Haushalte. Wie der ORF-Beitragsservice in einer Aussendung mitteilt, bearbeitet man die Anträge kostenlos für alle Bürger.
Schritt für Schritt zur ORF-Beitrag-Rückerstattung
Um die doppelte Zahlung künftig zu vermeiden und eine Rückerstattung zu erhalten, muss ein Antrag auf Ausnahme gestellt werden. Dieser ist über das Service-Portal des ORF-Beitragsservice verfügbar. Wichtig: Der Antrag muss im Namen des Unternehmens eingebracht werden. Nach erfolgreicher Prüfung entfällt der private Beitrag an dieser Adresse, und bereits geleistete Überzahlungen werden gutgeschrieben oder direkt rückerstattet.
Weitere Informationen und Antrag
- ORF-Beitrags-Service: Antrag auf Ausnahme von der privaten Beitragspflicht bei gleicher Wohn- und Betriebsadresse