Gunkl soll 189.000 Euro gezahlt haben: Dann flog die Erpressung auf
- Erste Forderungen sollen bei 200 Euro begonnen haben
- Frauen sollen Gunkl mit Fotos gedroht haben
- Weitere 30.000 Euro von Gunkl gefordert
- Geldübergabe am Wiener Hauptbahnhof wird zur Falle
- Auch die Großmutter wurde festgenommen
- Anwalt der Frauen spricht von Geständnissen
- Drei Anklagen im Fall Gunkl
Im Fall um Günther Paal alias „Gunkl“ steht neben der Anklage gegen den Kabarettisten ein zweites Strafverfahren im Mittelpunkt. Die Mutter des betroffenen Kindes und deren Mutter sollen Paal über Monate hinweg zu Zahlungen gebracht haben. Insgesamt soll Gunkl 189.000 Euro bezahlt haben. Als weitere 30.000 Euro gefordert worden sein sollen, schaltete Paal die Polizei ein. Die mutmaßliche Geldübergabe endete mit einer Festnahme.
Erste Forderungen sollen bei 200 Euro begonnen haben
Nach Darstellung von Paals Verteidiger Florian Höllwarth begann die Vorgeschichte mit vergleichsweise kleinen Beträgen. Zunächst sollen 200 Euro, später 300 Euro „für das Kind“ verlangt worden sein. Danach seien die Forderungen immer weiter gestiegen.
Laut Anklage sollen die heute 42-jährige Mutter des Kindes und ihre 62-jährige Mutter Paal von Anfang 2025 bis Anfang Juni 2026 zu Zahlungen von insgesamt 189.000 Euro gebracht haben.
Frauen sollen Gunkl mit Fotos gedroht haben
Der zentrale Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf schwere Erpressung. Die beiden Frauen sollen Paal mit der Veröffentlichung von Fotos gedroht haben. Diese Bilder sollten ihn bei einer sexuellen Handlung an einem unmündigen Kind zeigen.
Ob entsprechende Aufnahmen tatsächlich existierten, ist nach den bislang öffentlich bekannten Informationen nicht gesichert. Entscheidend für das Verfahren gegen die beiden Frauen ist die ihnen vorgeworfene Drohung und die damit verbundenen Geldforderungen.
Weitere 30.000 Euro von Gunkl gefordert
Schließlich soll eine weitere Forderung über 30.000 Euro gestellt worden sein. Zu diesem Zeitpunkt wandte sich Paal an die Behörden. Sein Verteidiger erklärte, sein Mandant habe gleichzeitig mit seiner Selbstanzeige auch Anzeige wegen des Verdachts der schweren Erpressung erstattet.
Damit rückten auch die beiden Frauen in den Fokus der Ermittler.
Geldübergabe am Wiener Hauptbahnhof wird zur Falle
Am 30. Juni kam es schließlich am Wiener Hauptbahnhof zu einer geplanten Geldübergabe. Dort soll die 42-Jährige die geforderten 30.000 Euro entgegennehmen haben wollen.
Doch die Polizei war bereits eingeschaltet. Bei der Übergabe griff ein verdeckter Ermittler des Landeskriminalamts ein. Die Frau wurde festgenommen.
Auch die Großmutter wurde festgenommen
Wenige Tage später folgte die zweite Festnahme. Am 6. Juli wurde auch die 62-jährige Mutter der Frau nach ihrer Rückkehr nach Wien festgenommen. Ihr wird eine Beteiligung an der mutmaßlichen Erpressung vorgeworfen.
Beide Frauen befinden sich seither in Untersuchungshaft. Als Haftgründe wurden Tatbegehungsgefahr und Verdunkelungsgefahr genannt.
Anwalt der Frauen spricht von Geständnissen
Der Rechtsvertreter der beiden Frauen, Werner Wendt, äußerte sich mittlerweile ebenfalls zu den Vorwürfen. Er bezeichnete die 42-Jährige gegenüber der APA als „voll geständig zu den Vorwürfen“. Ihre 62-jährige Mutter sei „großteils geständig“.
Die genaue strafrechtliche Verantwortung der beiden Frauen muss dennoch im weiteren Verfahren geklärt werden. Gegen beide wurde wegen des Vorwurfs der schweren Erpressung Anklage erhoben.
Drei Anklagen im Fall Gunkl
Damit laufen in dem Fall miteinander verbundene, strafrechtlich aber getrennt zu beurteilende Vorwürfe zusammen. Gegen Paal wurde wegen sexuellen Missbrauchs einer unmündigen Person und wegen des Besitzes von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial Anklage erhoben. Gegen die beiden Frauen richtet sich die Anklage wegen des Vorwurfs der schweren Erpressung.
Die Vorwürfe gegen die Frauen ändern nichts an der eigenständigen strafrechtlichen Beurteilung der gegen Paal erhobenen Vorwürfe. Umgekehrt bedeutet die Anklage gegen Paal keine Vorentscheidung über die Schuld der beiden Frauen.
Die Anklagen sind noch nicht rechtskräftig. Für sämtliche Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Quellen und weiterführende Informationen