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Günther Paal alias Gunkl bei einem öffentlichen Auftritt
Günther Paal, bekannt als Kabarettist „Gunkl“: Gegen den 64-Jährigen wurde Anklage erhoben.
Günther Paal, bekannt als Kabarettist „Gunkl“: Gegen den 64-Jährigen wurde Anklage erhoben.
APA-Images / First Look / Hans Leitner

Günther Paal: Schwerer Missbrauchsvorwurf gegen Gunkl

16.09.2026 um 13:11, Stefanie Hermann
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Gegen Günther Paal alias „Gunkl“ wurde Anklage erhoben. Auch zwei Frauen sind wegen schwerer Erpressung angeklagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Schwere Vorwürfe gegen einen der bekanntesten Kabarettisten Österreichs: Gegen Günther Paal, besser bekannt als „Gunkl“, wurde Anklage erhoben. Dem 64-Jährigen werden laut Staatsanwaltschaft unter anderem sexueller Missbrauch von Unmündigen und der Besitz von Darstellungen sexualisierten Kindesmissbrauchs vorgeworfen. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Für Günther Paal gilt die Unschuldsvermutung.

Günther Paal erstattete selbst Anzeige

Ins Rollen kam das Verfahren bereits im Mai 2026. Damals erstattete Günther Paal eine umfassende Selbstanzeige, wie sein Rechtsanwalt Florian Höllwarth heute gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal bestätigt. Zum konkreten Inhalt äußert sich die Verteidigung derzeit nicht.

„Gegen Günther Paal wird seit Mai 2026 ein Ermittlungsverfahren geführt, wobei die Vorwürfe teils über 13 Jahre zurückliegen. Mein Mandant hat eine umfassende Selbstanzeige erstattet, auf deren Inhalt derzeit nicht Bezug genommen werden kann“, erklärt Höllwarth.

Die Selbstanzeige ist kein Schuldeingeständnis im strafrechtlichen Sinn und ersetzt weder Beweisaufnahme noch gerichtliche Entscheidung.

Missbrauchsvorwurf gegen den Kabarettisten

Nach Informationen des ORF soll sich ein konkreter Missbrauchsvorwurf auf einen Vorfall vor rund zwei Jahren beziehen. Das betroffene Kind soll damals fünf Jahre alt gewesen sein. Paals Anwalt spricht laut ORF in diesem Zusammenhang von einem einmaligen Vorfall.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt zudem wegen des Verdachts auf Besitz von Darstellungen sexualisierten Kindesmissbrauchs. Medienberichten zufolge sollen bei einer Hausdurchsuchung entsprechende Dateien oder Bilder gefunden worden sein. Eine gerichtliche Feststellung über die Schuld Paals liegt nicht vor.

Für die ihm vorgeworfenen Delikte droht im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung laut Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Sexueller Missbrauch und Vergewaltigung: Das sagt das Gesetz

Das österreichische Strafgesetzbuch unterscheidet mehrere Tatbestände bei Sexualdelikten. Bei Kindern unter 14 Jahren spricht das Gesetz von unmündigen Personen.

§ 207 StGB: Sexueller Missbrauch von Unmündigen
Erfasst geschlechtliche Handlungen an einer unmündigen Person, sofern nicht der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs nach § 206 erfüllt ist. Der Strafrahmen beträgt grundsätzlich sechs Monate bis fünf Jahre.

§ 206 StGB: Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen
Darunter fallen insbesondere Beischlaf oder dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen mit einer unmündigen Person. Der Strafrahmen beträgt grundsätzlich ein bis zehn Jahre.

§ 201 StGB: Vergewaltigung
Dieser Tatbestand setzt voraus, dass eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zum Beischlaf oder einer gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung genötigt wird. Der Strafrahmen beträgt grundsätzlich zwei bis zehn Jahre.

Die Begriffe bezeichnen somit unterschiedliche Straftatbestände. Die Darstellung dient der allgemeinen rechtlichen Einordnung und sagt nicht aus, welcher Tatbestand im konkreten Verfahren erfüllt ist.

Zwei Frauen wegen schwerer Erpressung angeklagt

Parallel zum Verfahren gegen Günther Paal läuft ein zweiter Verfahrensstrang. Zwei Frauen sollen unter Bezug auf die Missbrauchsvorwürfe Geld von Gunkl verlangt haben. Laut ORF soll es insgesamt um rund 100.000 Euro gegangen sein. Paal zeigte die beiden Frauen wegen des Verdachts der schweren Erpressung an.

 „Gleichzeitig mit der Selbstanzeige tätigte mein Mandant eine Anzeige wegen des Verdachts der schweren Erpressung“, bestätigt Anwalt Höllwarth. Die Staatsanwaltschaft bestätigt deren Identitäten beziehungsweise die kolportierten persönlichen Beziehungen bislang nicht. Fest steht, dass gegen zwei Frauen wegen des Verdachts der schweren Erpressung vorgegangen wird.

Frauen sitzen in Untersuchungshaft

Anders als Günther Paal, der sich auf freiem Fuß befindet, sitzen die beiden Frauen bereits seit Anfang Juni beziehungsweise Anfang Juli in Untersuchungshaft. Als Haftgründe wurden Tatbegehungsgefahr und Verdunkelungsgefahr genannt.

Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen schwerer Erpressung drohen laut den vorliegenden Angaben Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren. Auch für die beiden Frauen gilt die Unschuldsvermutung.

Anklagen noch nicht rechtskräftig

Nach Informationen des ORF wurden inzwischen Anklagen gegen Günther Paal und die beiden Frauen erhoben. Rechtskräftig sind diese derzeit nicht. Damit steht auch noch nicht fest, ob und in welchem Umfang es zu einem Hauptverfahren kommt.

Der Fall hat für Paal bereits berufliche Auswirkungen. Geplante Auftritte des seit Jahrzehnten erfolgreichen Wiener Kabarettisten wurden abgesagt.

Entscheidend bleibt der weitere Verlauf des Strafverfahrens. Die gegen Günther Paal und die beiden Frauen erhobenen Vorwürfe sind strafrechtlich nicht abschließend beurteilt. Für alle drei gilt die Unschuldsvermutung.

Hilfe bei sexuellem Missbrauch: Hier gibt es Unterstützung

Kinder, Jugendliche und Betroffene von sexuellem Missbrauch müssen mit ihren Sorgen nicht allein bleiben. In Österreich gibt es kostenlose und vertrauliche Beratungsangebote. Bei unmittelbarer Gefahr sollte die Polizei verständigt werden.

Rat auf Draht: 147
Die Notrufnummer für Kinder und Jugendliche ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym erreichbar. Beratung wird auch per Chat und E-Mail angeboten.

die möwe: +43 800 808 088
Die Kinderschutzzentren bieten Beratung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche sowie deren Bezugspersonen bei Gewalt und sexuellem Missbrauch.

Akute Gefahr: Polizei 133
Besteht unmittelbare Gefahr für ein Kind oder eine andere Person, sollte umgehend die Polizei verständigt werden.

Anmerkung der Redaktion
Dieser Artikel wurde zuletzt am 16.09.2026, 14:00 aktualisiert und ergänzt.

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