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Ein hellblauer Kia EV5 in einem hellblauen Raum. Es sind sonst keine Möbelstücke oder Menschen zu sehen.
Beim demnächt auf den Markt kommenden EV5 kündigt Kia „großzügige Beinfreiheit und ein entspanntes Fahren“ an – also ein Auto für Vielfahrer.
Beim demnächt auf den Markt kommenden EV5 kündigt Kia „großzügige Beinfreiheit und ein entspanntes Fahren“ an – also ein Auto für Vielfahrer.
Kia

E-Autos helfen Steuern sparen

29.10.2025 um 14:43, Andreas Hamedinger
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Elektromobilität wird für österreichische Unternehmen immer attraktiver – nicht nur ökologisch, sondern vor allem wirtschaftlich.

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 Elektromobilität ist  längst nicht mehr nur ein ökologisches Statement, sondern entwickelt sich zunehmend zu einem wirtschaftlichen Instrument. Denn wer als Unternehmer Elektrofahrzeuge in den Fuhrpark integriert, profitiert von einer Vielzahl steuerlicher Vorteile – von Abschreibungsmodellen über Vorsteuerabzug bis hin zur Befreiung von Abgaben wie der Normverbrauchsabgabe (NoVA).

Liquidität wird erhöht

Wird etwa ein Elektroauto zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt, zählt es steuerlich zum Betriebsvermögen. Damit können nicht nur die Anschaffungskosten über Abschreibungen berücksichtigt werden, sondern auch laufende Kosten wie Strom, Wartung und Versicherung steuerlich geltend gemacht werden. Besonders attraktiv ist die Möglichkeit, anstelle einer linearen Abschreibung eine degressive AfA von 30 Prozent anzuwenden. Diese erlaubt es, in den ersten Jahren besonders hohe Beträge steuerlich abzusetzen. Gerade in der Anfangsphase, in der ein Betrieb seine Investitionen wieder hereinholen möchte, bedeutet das eine spürbare Entlastung der Liquidität und verschafft unternehmerischen Handlungsspielraum. Wer klug plant, kann so steuerliche Effekte und reale Kostenvorteile miteinander verknüpfen. 

Möglicher Vorsteuerabzug

Auch beim Umsatzsteuerrecht öffnen sich für Unternehmer neue Türen. Während herkömmliche Verbrenner-Pkw in der Regel vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind, können Unternehmen bei Elektrofahrzeugen – abhängig vom Anschaffungspreis – die Vorsteuer geltend machen. Hier ist die sogenannte Angemessenheitsgrenze entscheidend. Sie liegt bei 40.000 Euro brutto, innerhalb derer sämtliche Vorteile uneingeschränkt greifen. Liegt der Anschaffungspreis zwischen 40.000 und 80.000 Euro, ist ein voller Vorsteuerabzug zwar möglich, jedoch müssen Korrekturen via Eigenverbrauchsversteuerung vorgenommen werden. Erst wenn die Kosten über 80.000 Euro hinausgehen, entfällt der Vorsteuerabzug gänzlich. Die Wahl des Modells wird dadurch zu einer strategischen Frage: Luxus-Elektrofahrzeuge können steuerlich schnell unattraktiv werden, während Modelle im Mittelklassesegment in voller Breite von den Begünstigungen profitieren. Für viele Unternehmen kann es daher lohnender sein, auf ein Fahrzeug mit moderatem Preis zu setzen, statt auf ein repräsentatives Spitzenmodell, das die steuerlichen Vorteile schmälert. 

Sonstige Vorteile

Neben den steuerlichen Faktoren gibt es für Unternehmer auch eine betriebswirtschaftliche Dimension, die nicht unterschätzt werden darf. Strom ist im Regelfall günstiger als Benzin oder Diesel – Bremsverschleiß, Ölwechsel oder Abgasanlagen gehören der Vergangenheit an, was nicht nur Kosten spart, sondern auch Stillstandzeiten reduziert.

Der Sachbezug

Reine Elektrofahrzeuge,  die Mitarbeitern von Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, können in Österreich lohnsteuerlich mit einem Sachbezug von null Euro bewertet werden – eine der attraktivsten steuerlichen Begünstigungen überhaupt. Für Arbeitnehmer bedeutet das in der Praxis: Sie dürfen ein Firmenauto  – mit einem CO2-Ausstoß von null  – auch privat, etwa für Urlaubsfahrten nutzen, ohne dass dafür ein steuerpflichtiger Vorteil entsteht.

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