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Außenansicht des Salzburger Landgerichtsgebäudes Im Stadtzentrum.
Ein 54-jähriger Masseur musste sich vor dem Landesgericht Salzburg verantworten.
Ein 54-jähriger Masseur musste sich vor dem Landesgericht Salzburg verantworten.
Sergio Delle Vedove / Shutterstock.com

Masseur belästigt Kundin: Gericht fällt Urteil

02.09.2026 um 14:19, Yunus Emre Kurt
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Ein 54-jähriger Masseur stand in Salzburg wegen versuchter Vergewaltigung vor Gericht. Von diesem Vorwurf wurde er freigesprochen, verurteilt wurde er dennoch.

Ein 54-jähriger Masseur ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg wegen mehrerer Delikte verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann ursprünglich auch versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Von diesem Anklagepunkt sprach ihn der Richter frei. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte allerdings wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, sexueller Belästigung und schwerer Körperverletzung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Vorwurf nach Massage im Mai 2025

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Massage im Mai 2025. Laut Anklage soll der 54-Jährige eine Kundin während der Behandlung gegen ihren Willen unsittlich berührt haben.

Darüber hinaus soll der Mann eine Massagepistole für sexuelle Handlungen verwendet beziehungsweise die Frau damit sexuell belästigt haben. Im weiteren Verlauf soll es zu einer Situation gekommen sein, in der der Angeklagte mit der Kundin Geschlechtsverkehr haben wollte.

Die Frau habe jedoch zuvor klar zum Ausdruck gebracht, dass sie keine sexuellen Handlungen wünsche. Genau diese Frage spielte im Prozess eine zentrale Rolle.

Angeklagter bestreitet die Tat

Der 54-Jährige bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vor Gericht. Ein zuvor bei der Polizei abgelegtes Teilgeständnis widerrief er während des Prozesses wieder.

Stattdessen stellte der Angeklagte die Schilderungen der Frau infrage. Er behauptete sinngemäß, dass die Kundin möglicherweise geträumt habe. Das Gericht folgte dieser Darstellung allerdings nicht in allen Punkten.

Die Betroffene schilderte, seit dem Vorfall unter erheblichen psychischen Folgen zu leiden. Nach den Angaben im Verfahren benötigt sie aufgrund des Erlebten auch psychotherapeutische Behandlung.

Freispruch bei Vergewaltigungsvorwurf

Beim schwersten Anklagepunkt kam der Richter dennoch zu einem Freispruch. Der Vorwurf der versuchten Vergewaltigung konnte nach Auffassung des Gerichts nicht in der für eine Verurteilung erforderlichen Weise nachgewiesen werden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass das Gericht den gesamten geschilderten Übergriff als nicht erwiesen ansah. In anderen Teilen der Anklage erfolgten Schuldsprüche.

Der 54-Jährige wurde wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, sexueller Belästigung sowie schwerer Körperverletzung verurteilt. Gerade bei der Berichterstattung über den Fall ist deshalb eine klare Unterscheidung wichtig: Vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung wurde der Mann freigesprochen, wegen anderer Delikte aber schuldig erkannt.

Acht Monate bedingt und Schmerzensgeld

Das Landesgericht verhängte gegen den Masseur eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Diese wurde bedingt ausgesprochen, die Probezeit beträgt drei Jahre.

Zusätzlich muss der Verurteilte eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro bezahlen. Der betroffenen Frau wurden darüber hinaus 6.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Das Urteil wurde noch am Mittwoch rechtskräftig. Damit ist das Verfahren auf dieser Ebene abgeschlossen.

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