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Banking-App down und plötzlich kein Zugriff aufs Konto: Muss man jetzt um sein Geld fürchten?
Banking-App down und plötzlich kein Zugriff aufs Konto: Muss man jetzt um sein Geld fürchten?
josefkubes/Shutterstock.com

George-App down: Was passiert jetzt mit meinem Geld?

02.09.2026 um 12:01, Yunus Emre Kurt
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Wenn George oder eine andere Banking-App ausfällt, wächst schnell die Sorge ums Geld. Doch ein technischer Ausfall bedeutet nicht, dass das Konto weg ist.

Plötzlich funktioniert die Banking-App nicht mehr, der Kontostand lässt sich nicht abrufen und Überweisungen können nicht freigegeben werden. Bei größeren Störungen wie zuletzt bei George sorgt das schnell für Verunsicherung. Doch ist das Geld auf dem Konto während eines solchen Ausfalls überhaupt sicher? Und was passiert mit Miete, Lastschriften oder bereits abgeschickten Überweisungen? Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Ist mein Geld bei einem App-Ausfall sicher?

Grundsätzlich gilt: Ist lediglich das Online-Banking beziehungsweise die Banking-App technisch nicht erreichbar, bedeutet das nicht, dass das Guthaben auf dem Konto verschwunden ist. Der Zugriff auf das Konto ist in diesem Fall gestört, nicht automatisch das Konto selbst.

Davon zu unterscheiden ist ein finanzielles Problem einer Bank. Für solche Fälle gibt es die gesetzliche Einlagensicherung. Laut Finanzmarktaufsicht sind Guthaben auf Giro- und Sparkonten grundsätzlich bis zu 100.000 Euro pro Einleger und Bank geschützt.

Ein reiner Ausfall einer Banking-App löst diese Einlagensicherung allerdings nicht aus. Sie wird erst relevant, wenn ein Kreditinstitut Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann oder ein gesetzlich festgelegter Sicherungsfall eintritt.

Was passiert mit Daueraufträgen und Lastschriften?

Auch die Sorge, dass bei einem kurzen App-Ausfall plötzlich die Miete oder andere regelmäßige Zahlungen nicht mehr ausgeführt werden, ist normalerweise unbegründet. Ein bereits eingerichteter Dauerauftrag wird automatisch in dem zuvor festgelegten Intervall durchgeführt.

Ähnlich verhält es sich bei SEPA-Lastschriften. Dort zieht beispielsweise der Energieversorger, Mobilfunkanbieter oder ein anderes Unternehmen aufgrund eines bestehenden Mandats Geld vom Konto ein. Der Kunde muss zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht in der Banking-App eingeloggt sein.

Das gilt allerdings nur, solange tatsächlich lediglich der Online-Zugang betroffen ist. Bei einer umfassenderen technischen Störung könnten theoretisch auch weitere Zahlungsverkehrssysteme beeinträchtigt sein.

Was gilt für bereits abgeschickte Überweisungen?

Besonders vorsichtig sollten Kunden sein, wenn während einer Überweisung plötzlich eine Fehlermeldung erscheint. Dann sollte nicht sofort derselbe Betrag ein zweites Mal überwiesen werden.

Nach Wiederherstellung des Online-Bankings empfiehlt es sich zunächst zu kontrollieren, welchen Status der ursprüngliche Auftrag hat. George unterscheidet beispielsweise zwischen offenen, bevorstehenden, abgeschlossenen und fehlgeschlagenen Aufträgen.

Wurde die Überweisung bereits erfolgreich durchgeführt, wird sie als abgeschlossen angezeigt. Konnte sie nicht ausgeführt werden, erscheint sie als fehlgeschlagen. Eine Kontrolle kann deshalb verhindern, dass ein Betrag versehentlich doppelt überwiesen wird.

Funktioniert die Bankomatkarte weiterhin?

Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht. Online-Banking und Kartenzahlungen sind technisch unterschiedliche Prozesse. Bei einem reinen Ausfall der Banking-App können Bankomatbehebungen oder Kartenzahlungen deshalb grundsätzlich weiterhin möglich sein.

Ob das tatsächlich funktioniert, hängt aber davon ab, welche Systeme von der konkreten Störung betroffen sind. Deshalb sollten Bankkunden im Zweifel auf Hinweise ihres Instituts achten.

Banken müssen technische Ausfälle jedenfalls ernst nehmen. Seit Jänner 2025 gilt in der EU der Digital Operational Resilience Act, kurz DORA. Er verpflichtet Finanzunternehmen unter anderem dazu, größere digitale Vorfälle zu melden, IT-Risiken systematisch zu managen und ihre Systeme regelmäßig zu testen.

Für Kunden gilt bei einer Störung deshalb vor allem: Ruhe bewahren, Zahlungsaufträge nicht vorschnell wiederholen und nach Wiederherstellung des Zugangs Kontostand sowie Auftragshistorie kontrollieren.

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