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Guido Burgstaller in grauem Pullover und mit Brille beim Prozess am Zivilgericht in Wien, er erhält mehr als 50.000 Euro Schadensersatz
Guido Burgstaller erhält 55.800 Euro Schadensersatz.
Guido Burgstaller erhält 55.800 Euro Schadensersatz.
APA-Images / APA / TOBIAS STEINMAURER

Guido Burgstaller: Mega-Summe nach Prügelei

02.12.2025 um 17:51, Stefanie Hermann
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Nach dem folgenschweren Faustschlag vor einem Wiener Nachtclub erhält Ex-Rapid-Stürmer Guido Burgstaller Schadenersatz. Der Täter (24) muss 55.800 Euro zahlen.

Ein Jahr nach dem folgenschweren Faustschlag vor einem Wiener Nachtclub ist im Zivilverfahren um Ex-Rapid-Stürmer Guido Burgstaller nun ein Vergleich erzielt worden. Der 24-Jährige, der den früheren Profi im Dezember 2024 mit einem Schlag zu Boden schlug, muss insgesamt 55.800 Euro Schadenersatz zahlen.

Schwer verletzt nach Prügelei

Der Angriff ereignete sich am frühen Morgen des 14. Dezember 2024 vor der Innenstadt-Disco Volksgarten. Nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung versetzte der 24-Jährige dem alkoholisierten Burgstaller – laut Gutachten 1,68 Promille – einen Faustschlag ins Gesicht. Der Fußballer stürzte rücklings, schlug mit dem Kopf auf der Gehsteigkante auf und erlitt schwere Verletzungen: einen Schädelbasisbruch, Hirnprellungen und eine Innenohrschwerhörigkeit.

Karriereende nach Krankenhaus

Der ehemalige Rapid-Kapitän verbrachte Wochen im Spital und kämpfte mit dauerhaften gesundheitlichen Folgen. Im Mai 2025 erklärte er schließlich seinen Rücktritt vom Profisport. Heute arbeitet der 36-Jährige als Nachwuchstrainer beim SK Rapid und im Trainerstab des ÖFB.

Von der Haft zur Zahlung

Der Täter war bereits im März 2025 wegen schwerer Körperverletzung zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Damals hatte sein Anwalt Klaus Ainedter 4.200 Euro Schmerzensgeld übergeben. Im anschließenden Zivilverfahren forderte Burgstaller mehr als 80.000 Euro von dem 24-jährigen Niederösterreicher. Die Summe setzte sich aus Heilungskosten, Verdienstausfall und zusätzlichem Schmerzensgeld zusammen.

Vergleich statt Urteil

Nach stundenlangen Verhandlungen im Wiener Justizpalast wurde am heutigen Dienstag ein bedingter Vergleich erzielt. Der 24-Jährige verpflichtet sich, 50.000 Euro binnen 14 Tagen zu bezahlen, weitere 5.800 Euro bis 2028. Ein Widerruf ist bis 10. Dezember möglich. Sollte dieser ausbleiben, würde Burgstaller spätestens zu Weihnachten das Geld erhalten. Die Beklagtenseite zog zudem den Vorwurf eines Mitverschuldens – wegen Burgstallers Alkoholisierung – zurück. Auch das war Teil des Vergleichs.

Emotionale Worte im Gerichtssaal

Während der Verhandlung wurde deutlich, wie sehr beide Männer unter den Folgen des Vorfalls leiden. „Ich will kein Leben zerstören. Aber ihr müsst verstehen, dass das eine Horrorzeit für mich war“, sagte Burgstaller vor Gericht. „Ich hatte Angst im Krankenhaus, dass ich einschlafe und nicht mehr aufwache.“

Ainedter betonte indes die angespannte finanzielle Lage seines Mandanten: „Die Familie hat nichts. Mein Mandant steht mit dem Rücken zur Wand.“ Dennoch räumte er ein: „Ja, man muss meinen Mandanten bluten lassen – aber im Rahmen.“

Zum Ende der Verhandlung zeigte sich Burgstaller versöhnlich: „Ich weiß, jeder Mensch macht Fehler. Ich hab auch welche gemacht.“ Die Richterin fasste das Ergebnis mit nüchternen Worten zusammen: „Es ist, wie es ist. Es ist deppert gelaufen.“

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