Shrinkflation-Gesetz: Was sich jetzt ändert
- Shrinkflation-Gesetz beschlossen
- Kennzeichnung wird für 60 Tage Pflicht
- Regierung betont Transparenz und Eigenverantwortung
- FPÖ kritisiert „Bürokratiemonster“
- Foodwatch warnt vor schwacher Umsetzung
- FAQ
Der Nationalrat hat am Mittwoch das neue Gesetz gegen die Shrinkflation beschlossen – also jene Praxis, bei der Unternehmen den Inhalt von Produkten verringern, ohne den Preis zu senken. Künftig müssen Supermärkte und Drogerien ihre Kundinnen und Kunden über solche Änderungen informieren. Das Gesetz tritt mit 1. April 2026 in Kraft und soll bis Mitte 2030 gelten.
Ziel ist es, Preissteigerungen transparenter zu machen und Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung zu schützen. Lediglich die FPÖ stimmte gegen die neue Regelung, die von der Regierung als „wichtiger Schritt für mehr Fairness im Handel“ bezeichnet wird.
Kennzeichnung wird für 60 Tage Pflicht
Betroffen sind Lebensmittel- und Drogeriegeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern oder mehr als fünf Filialen. Wenn ein Produkt weniger Inhalt hat, müssen Händler dies 60 Tage lang sichtbar direkt am Produkt, am Regal oder auf einem Informationsschild in der Nähe kennzeichnen. Als Formulierung gilt etwa der Hinweis: „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis.“
Bei wiederholten Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 15.000 Euro. Ausgenommen sind kleinere Geschäfte und geringfügige Preisänderungen. Das Gesetz ist bis Mitte 2030 befristet und soll danach evaluiert werden.
Regierung betont Transparenz und Eigenverantwortung
Die Regierungsparteien SPÖ, ÖVP und Grüne sehen in der neuen Regelung wenig überraschend einen wichtigen Fortschritt im Konsumentenschutz. Konsumentenschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) spricht von einer „wichtigen Grundlage für selbstbestimmte Kaufentscheidungen“. Der Grundsatz laute: „Beraten statt Strafen“.
Auch Wirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) verteidigt das Gesetz: „Wer aus Gewohnheit zum Lieblingsprodukt greift, soll nicht erst zuhause überrascht werden.“
Auch von den Grünen kommt Zustimmung. Alma Zadić begrüßt den Schritt ausdrücklich als „notwendige Maßnahme gegen Mogelpackungen“, fordert aber zugleich zusätzliche politische Anstrengungen, um die Lebensmittelpreise insgesamt zu senken.
FPÖ kritisiert „Bürokratiemonster“
Die FPÖ lehnt die Regierungsvorlage als überflüssig und praxisfern ab. Wirtschaftssprecherin Barbara Kolm bezeichnet das Gesetz als „Paradebeispiel für Symbolpolitik“, das die falschen Adressaten treffe.
„Dieses Gesetz ist selbst die größte Mogelpackung“, sagte Kolm. „Es gaukelt Konsumentenschutz vor, schafft aber in Wahrheit ein Bürokratiemonster, das auf dem Rücken unserer Betriebe und der Bürger ausgetragen wird.“ Der Handel werde mit zusätzlichem Aufwand und Kosten belastet, obwohl die Preistricksereien in erster Linie von Herstellern ausgingen: „Wer das Fieber misst, ist nicht schuld an der Krankheit.“
Die Freiheitlichen fordern daher eine Kennzeichnungspflicht direkt auf der Verpackung, durch die Produzenten selbst.
Auch Arnold Schiefer (FPÖ) warnt vor einem Anstieg der administrativen Belastung im Handel. Für die FPÖ sei der „mündige Konsument“ in der Lage, Preise selbst zu vergleichen, ohne staatliche Eingriffe.
Foodwatch warnt vor schwacher Umsetzung
Die Verbraucherorganisation Foodwatch Österreich bewertet das neue Gesetz grundsätzlich positiv, warnt aber vor unklaren Details in der Umsetzung. Geschäftsführerin Indra Kley-Schöneich spricht von einem „wichtigen Erfolg für Konsument:innen“, mahnt jedoch gleichzeitig: „Das Gesetz darf nicht selbst zur Mogelpackung werden.“
Unklar bleibe, wie die Kennzeichnung genau gestaltet werden müsse – etwa hinsichtlich Schriftgröße, Platzierung und Einheitlichkeit der Formulierungen. Ohne verbindliche Mindeststandards bestehe die Gefahr, dass die Hinweise zu klein, unauffällig oder uneinheitlich seien.
Kritisiert wird zudem die Befristung der Regelung bis 2030. „Shrinkflation ist kein vorübergehendes Phänomen, sondern seit Jahren gängige Praxis“, sagt Kley-Schöneich. „Konsument:innenschutz darf kein Ablaufdatum haben.“ Die Organisation fordert daher eine verpflichtende Evaluierung und – falls nötig – eine Verschärfung der Regeln.
FAQ — Häufige Fragen zum Shrinkflation-Gesetz
Für welche Produkte gilt die Kennzeichnungspflicht?
Wo und wie lange muss gekennzeichnet werden?
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Gilt die Regelung für kleine Geschäfte?
Warum ist das Gesetz befristet?
Wer ist primär verantwortlich: Hersteller oder Handel?
Wie wird die Sichtbarkeit der Hinweise sichergestellt?
Was kann ich als Konsumentin / Konsument tun?
Quellen und weiterführende Informationen
- OTS – Warnschild gegen Shrinkflation (25.02.2026): Pressemitteilung von Foodwatch Österreich zum neuen Anti-Mogelpackungsgesetz und den Forderungen nach klaren Kennzeichnungsregeln.
- OTS – FPÖ-Kolm: „Regierung schafft Bürokratiemonster“ (25.02.2026): Stellungnahme der FPÖ-Wirtschaftssprecherin Barbara Kolm gegen das Anti-Mogelpackungsgesetz.
- OTS – Parlament: TOP im Nationalrat am 25. Februar 2026: Übersicht der Tagesordnungspunkte des Nationalrats, darunter die Beschlussfassung des Shrinkflation-Gesetzes.