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Einkaufswagen in einem Supermarktgang, Symbolbild für neue Kennzeichnungspflicht bei Shrinkflation in Österreich.
Gesetz gegen Shrinkflation beschlossen: Ab April 2026 müssen Händler Produkte mit weniger Inhalt deutlich kennzeichnen.
Gesetz gegen Shrinkflation beschlossen: Ab April 2026 müssen Händler Produkte mit weniger Inhalt deutlich kennzeichnen.
Mikhail Blavatskiy / iStock

Shrinkflation-Gesetz: Was sich jetzt ändert

25.02.2026 um 17:41, Stefanie Hermann
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Ab 1. April 2026 gilt das Shrinkflation-Gesetz: Händler müssen Produkte kennzeichnen, deren Inhalt sinkt. Ziel ist mehr Transparenz für Konsumenten.

Der Nationalrat hat am Mittwoch das neue Gesetz gegen die Shrinkflation beschlossen – also jene Praxis, bei der Unternehmen den Inhalt von Produkten verringern, ohne den Preis zu senken. Künftig müssen Supermärkte und Drogerien ihre Kundinnen und Kunden über solche Änderungen informieren. Das Gesetz tritt mit 1. April 2026 in Kraft und soll bis Mitte 2030 gelten.

Ziel ist es, Preissteigerungen transparenter zu machen und Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung zu schützen. Lediglich die FPÖ stimmte gegen die neue Regelung, die von der Regierung als „wichtiger Schritt für mehr Fairness im Handel“ bezeichnet wird.

Kennzeichnung wird für 60 Tage Pflicht

Betroffen sind Lebensmittel- und Drogeriegeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern oder mehr als fünf Filialen. Wenn ein Produkt weniger Inhalt hat, müssen Händler dies 60 Tage lang sichtbar direkt am Produkt, am Regal oder auf einem Informationsschild in der Nähe kennzeichnen. Als Formulierung gilt etwa der Hinweis: „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis.“

Bei wiederholten Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 15.000 Euro. Ausgenommen sind kleinere Geschäfte und geringfügige Preisänderungen. Das Gesetz ist bis Mitte 2030 befristet und soll danach evaluiert werden.

Regierung betont Transparenz und Eigenverantwortung

Die Regierungsparteien SPÖ, ÖVP und Grüne sehen in der neuen Regelung wenig überraschend einen wichtigen Fortschritt im Konsumentenschutz. Konsumentenschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) spricht von einer „wichtigen Grundlage für selbstbestimmte Kaufentscheidungen“. Der Grundsatz laute: „Beraten statt Strafen“.

Auch Wirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) verteidigt das Gesetz: „Wer aus Gewohnheit zum Lieblingsprodukt greift, soll nicht erst zuhause überrascht werden.“

Auch von den Grünen kommt Zustimmung. Alma Zadić begrüßt den Schritt ausdrücklich als „notwendige Maßnahme gegen Mogelpackungen“, fordert aber zugleich zusätzliche politische Anstrengungen, um die Lebensmittelpreise insgesamt zu senken.

FPÖ kritisiert „Bürokratiemonster“

Die FPÖ lehnt die Regierungsvorlage als überflüssig und praxisfern ab. Wirtschaftssprecherin Barbara Kolm bezeichnet das Gesetz als „Paradebeispiel für Symbolpolitik“, das die falschen Adressaten treffe.

„Dieses Gesetz ist selbst die größte Mogelpackung“, sagte Kolm. „Es gaukelt Konsumentenschutz vor, schafft aber in Wahrheit ein Bürokratiemonster, das auf dem Rücken unserer Betriebe und der Bürger ausgetragen wird.“ Der Handel werde mit zusätzlichem Aufwand und Kosten belastet, obwohl die Preistricksereien in erster Linie von Herstellern ausgingen: „Wer das Fieber misst, ist nicht schuld an der Krankheit.“

Die Freiheitlichen fordern daher eine Kennzeichnungspflicht direkt auf der Verpackung, durch die Produzenten selbst.

Auch Arnold Schiefer (FPÖ) warnt vor einem Anstieg der administrativen Belastung im Handel. Für die FPÖ sei der „mündige Konsument“ in der Lage, Preise selbst zu vergleichen, ohne staatliche Eingriffe.

Foodwatch warnt vor schwacher Umsetzung

Die Verbraucherorganisation Foodwatch Österreich bewertet das neue Gesetz grundsätzlich positiv, warnt aber vor unklaren Details in der Umsetzung. Geschäftsführerin Indra Kley-Schöneich spricht von einem „wichtigen Erfolg für Konsument:innen“, mahnt jedoch gleichzeitig: „Das Gesetz darf nicht selbst zur Mogelpackung werden.“

Unklar bleibe, wie die Kennzeichnung genau gestaltet werden müsse – etwa hinsichtlich Schriftgröße, Platzierung und Einheitlichkeit der Formulierungen. Ohne verbindliche Mindeststandards bestehe die Gefahr, dass die Hinweise zu klein, unauffällig oder uneinheitlich seien.

Kritisiert wird zudem die Befristung der Regelung bis 2030. „Shrinkflation ist kein vorübergehendes Phänomen, sondern seit Jahren gängige Praxis“, sagt Kley-Schöneich. „Konsument:innenschutz darf kein Ablaufdatum haben.“ Die Organisation fordert daher eine verpflichtende Evaluierung und – falls nötig – eine Verschärfung der Regeln.

FAQ — Häufige Fragen zum Shrinkflation-Gesetz

Für welche Produkte gilt die Kennzeichnungspflicht?
Die Pflicht gilt für Produkte, deren Füllmenge bei gleicher Verpackungsgröße gesunken ist. Sie richtet sich an stationäre Lebensmittel- und Drogeriefachmärkte mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche oder mehr als fünf Filialen.
Wo und wie lange muss gekennzeichnet werden?
Betroffene Waren müssen 60 Tage lang sichtbar gekennzeichnet werden — direkt am Produkt, am Regal oder per Informationsschild in der Nähe.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Bei wiederholten Verstößen drohen Verwaltungsstrafen bis zu 15.000 Euro; das Prinzip lautet zunächst "Beraten statt Strafen".
Gilt die Regelung für kleine Geschäfte?
Kleinere Kaufleute sind durch Ausnahmen berücksichtigt; die Pflicht richtet sich primär an größere Handelsketten.
Warum ist das Gesetz befristet?
Die Befristung bis Mitte 2030 ermöglicht eine Evaluierung der Maßnahme; danach erfolgt eine Entscheidung über Verlängerung oder Anpassung.
Wer ist primär verantwortlich: Hersteller oder Handel?
Die Kennzeichnungspflicht greift beim Handel; politisch bleibt die Debatte, ob Hersteller stärker in die Pflicht zu nehmen sind.
Wie wird die Sichtbarkeit der Hinweise sichergestellt?
Das Gesetz legt die Pflicht fest; konkrete Vorgaben zu Größe oder Platzierung sollen durch Leitlinien oder Verordnungen präzisiert werden; NGOs fordern verbindliche Mindeststandards.
Was kann ich als Konsumentin / Konsument tun?
Konsumentinnen und Konsumenten sollten Preise pro Mengeneinheit vergleichen und mögliche Verstöße an Behörden oder Konsumentenschutzorganisationen melden.

Quellen und weiterführende Informationen

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