Zur Inflation kommt jetzt die "Shrinkflation" dazu
Hand auf Herz: Wie oft achten Sie beim Einkauf auf die Packungsgröße, respektive den Füllinhalt? Wahrscheinlich weniger oft als Sie es sollten, denn genau diesen Umstand nutzen Lebensmittelkonzerne beinhart aus. Der Trick: Packungsgröße und Preis eines Produktes bleiben gleich, der Füllinhalt wird aber weniger! Das nennt sich "Shrinkflation", also ein schrumpfender (English: shrink) Packungsinhalt bei gleichem Preis.
Derzeit prominentestes Beispiel: Haribo. Die Goldbärenpackung bekommt künftig nur mehr 175g (statt bisher 200g) Inhalt, kostet aber mit 99 Cent gleich viel. Es gibt aber, vor allem am Süßigkeiten- und Snacksektor viele weitere Beispiele. Die Firmen wollen so verhindern, dass Kunden zu günstigeren Alternativen greifen, statt den Preis zu erhöhen geben sie daher einfach weniger in die Verpackung und belassen die Verpackungsgröße gleich. Wer immer zu seinem Stammprodukt greift, kann dadurch weniger fürs Geld bekommen und die produzierende Firma hat den gleichen Gewinn.
Betrug oder nicht? Und was tun?
Für Konsumentenschützer ist diese Praxis ein schwieriges Terrain, denn per se ist sie nicht strafbar. Erst wenn die Verpackung einem viel mehr vorgaukelt als drin ist, könnte es ein Fall für den Konsumentenschutz werden. Stichwort: Mogelpackung, die jährlich vom VKI vergeben wird.
Als Konsument bleibt leider nicht viel mehr übrig als den Füllinhalt noch strenger zu kontrollieren. Dazu müsste man aber immer wissen, wieviel vorher drin war. Auch ein Blick auf die Kosten per Kilo kann helfen, hilft aber bei Shrinkflation eher wenig. Denn man müsste ständig die Daten vom letzten Einkauf im Kopf haben. Beim ganzen Ärger über die teilweise unverschämt hohen Preise durch die Inflation also ein zusätzliches Ärgernis für den Konsumenten.