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Der Fahrkostenbeitrag für Menschen mit Behinderung wird von 700 auf 355 Euro gekürzt.
Der Fahrkostenbeitrag für Menschen mit Behinderung wird von 700 auf 355 Euro gekürzt.
Der Fahrkostenbeitrag für Menschen mit Behinderung wird von 700 auf 355 Euro gekürzt.
Markus Spiske / Unsplash

Harte Kürzung: Staat spart bei Menschen mit Behinderung

30.09.2025 um 08:11, Yunus Emre Kurt
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Menschen mit Behinderung trifft das Sparpaket besonders hart: Der Fahrkostenbeitrag wird halbiert und könnte 2027 sogar komplett gestrichen werden.

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Das aktuelle Sparpaket der Bundesregierung sorgt für scharfe Kritik, vor allem, weil es jetzt auch eine besonders verletzliche Gruppe trifft: Menschen mit Behinderung. Der Fahrkostenbeitrag, auf den viele für ihren täglichen Arbeitsweg angewiesen sind, wird massiv gekürzt. Statt 700 Euro erhalten Betroffene im Jahr 2025 nur noch 355 Euro. Das Sozialministerium hat einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung Kurier gestern bestätigt.

Die Maßnahme trifft vor allem Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte, die auf ein eigenes Auto angewiesen sind. Für sie bedeutet die Halbierung des Zuschusses eine empfindliche finanzielle Lücke. Gerade für jene, die trotz körperlicher Einschränkungen erwerbstätig sind, gilt die Unterstützung als unverzichtbar.

Halbierung statt Valorisierung

Normalerweise wird der Fahrkostenbeitrag regelmäßig valorisiert, also an die Inflation angepasst. Statt einer Anhebung gibt es nun aber eine drastische Kürzung. 

Doch es könnte noch schlimmer kommen: Wie der „Kurier“ weiter berichtet, steht der Mobilitätszuschuss generell auf der Kippe. Schon 2027 könnte er gänzlich gestrichen werden. Ob eine Rückkehr möglich ist, sei ungewiss und werde allein von der Budgetlage abhängen.

Schumann verteidigt Einsparung

Im Sozialministerium von Ressortchefin Korinna Schumann (SPÖ) begründet man die Kürzung gegenüber der APA mit der „budgetären Situation des ATF (=Ausgleichstaxfonds), über den der Mobilitätszuschuss ausbezahlt wird“. Der Fond wird aus Ausgleichszahlungen von Unternehmen, die die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllen, gespeist. Durch die Corona-Krise und den Ukraine-Krieg sei der Fonds über die Finanzierungsmöglichkeit hinaus belastet worden.

Aktuell klafft einer Finanzierungslücke von 100 Millionen Euro im Ausgleichstaxfonds. Zur Abdeckung werden 65 Millionen aus dem Bundesbudget bereitgestellt, 35 Millionen müssen eingespart werden. Geplant ist eine Fokussierung auf Kernzielgruppen und Kernaufgaben, während Unterstützungen direkt am Arbeitsplatz erhalten bleiben sollen.

Kaum Ersparnis für den Staat

Die Einsparungen für den Staat durch die Kürzung sind überschaubar, bemängeln hingegen Kritiker. Im Vorjahr beliefen sich die Auszahlungen des Zuschusses auf lediglich sieben Millionen Euro, ein im Bundeshaushalt kaum spürbarer Betrag. Umso größer ist die Kritik, dass man ausgerechnet bei einer besonders bedürftigen Bevölkerungsgruppe ansetzt. 

Behindertenvertreter befürchten, dass die Maßnahme nicht nur finanziell schmerzt, sondern auch ein fatales Signal sendet. „Gerade jene, die trotz großer Hürden am Arbeitsmarkt teilnehmen, werden jetzt doppelt bestraft“, heißt es von Interessenvertretungen.

Sozialministerium betont „breite Unterstützung“

Im Sozialministerium versucht man die Wogen zu glätten. Man habe trotz der „angespannten Budgetsituation“ zumindest eine komplette Streichung abwenden können, so die offizielle Stellungnahme. Gleichzeitig betonte man, dass es weiterhin eine „möglichst breite Unterstützung“ für Menschen mit Behinderung geben werde. 

Wie diese Unterstützung konkret aussehen soll, bleibt jedoch offen. Sozialexperten warnen, dass eine Halbierung des Fahrkostenbeitrags für viele Betroffene bereits das Ende der Berufstätigkeit bedeuten könnte, weil die Fahrtkosten ohne Zuschuss schlicht nicht mehr leistbar sind.

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