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Familienministerin Susanne Raab bei einer Pressekonferenz.
Raab bleibt dem Kurz-Kurs treu.
Raab bleibt dem Kurz-Kurs treu.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Raab bleibt hart: "Familienbeihilfe nach Herkunft fair"

17.06.2022 um 09:06, Stefanie Hermann
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Der EuGh erklärt die Indexierung für rechtswidrig. Österreich drohen jetzt hunderte Millionen Strafe.

Die Indexierung der Familienbehilfe in Österreich hat den Europäischen Gerichtshof (EuGh) beschäftigt. Jetzt ist er zu einem Urteil gekommen: Die Anpassung nach Herkunft widerspricht EU-Recht. Bei Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen familiären Steuervorteilen gegenüber EU-Bürgern einen Unterschied zu machen, sei mittelbare Diskriminierung. Österreich drohen jetzt hunderte Millionen an Strafzahlungen.

Raab: Wäre fair

Für Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) kommt das Urteil wenig überraschend. Bereits im Mai hatte sie in ihrem Ministerium Rückstellungen in Höhe von 220 Millionen Euro bilden lassen. „Das Urteil ist selbstverständlich zur Kenntnis zu nehmen“, sagt sie. Ganz widerspruchslos auf sich sitzen lassen will sie es dann aber auch nicht. "Dessen ungeachtet bin ich weiterhin der Ansicht, dass eine Anpassung der Familienleistungen für Kinder, die im Ausland leben, an die dortigen Lebensumstände nur fair wäre", so Raab.

Grün feiert, Blau schäumt

Während die ÖVP mit dem Scheitern des schwarz-blauen Herzensprojekt hadern, sieht man beim Koalitionspartner Grüne Anlass zum Feiern. "Die Klarstellung trägt zur sozialen Sicherheit bei und schafft Gerechtigkeit für alle in Österreich lebenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", ist Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) überzeugt. Begrüßt wird das Urteil ebenso von SPÖ und NEOS. Bei der FPÖ hingegen trifft das Urteil wie nicht anders zu erwarten auf blankes Entsetzen. Ginge es nach FP-Chef Herbert Kickl, "würde Österreich „keinen Cent“ an Familienbeihilfe für Kinder, die im Ausland leben, bezahlen".

 

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