ORF-Prozess: Grosz gewinnt gegen Wolf und Schnabl
Auslöser für das Medienrechtsverfahren vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen war ein Interview mit Grosz, das die ORF-Journalisten Armin Wolf und Susanne Schnabl im Zuge des Bundespräsidentschaftswahlkampf führten. Grosz sah in einer Frage von Schnabl die Unterstellung, er wäre strafrechtlich verurteilt worden und kündigte eine Klage gegen ORF an, die heute mit einer nicht rechtskräftigen Verurteilung des ORF endete.
Grosz: ORF ist "Giftmischanstalt"
Der ORF wurde zu einer medienrechtlichen Entschädigung in der Höhe von 5.000 Euro und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt. Die ORF-Anwältin hat keine Erklärung abgegeben, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. "Damit ist einmal aktenkundig aufgezeigt, dass Herrn Wolf und Frau Schnabl Grenzen in ihrer tendenziösen Berichterstattung gesetzt wurden", zeigt sich Grosz in einer Aussendung zufrieden. Das Urteil sei für den ORF blamabel und würde zeigen, wie der öffentlich-rechtliche Sender in Wahlkämpfen operiert. Während die Herausforderer "diffamiert und verleumdet" wurden, sei der Amtsinhaber "geschont und gehätschelt" worden, so Grosz. "Dass sich diese ORF-Vertreter mit Zwangsgebühren und künftig mit Zwangssteuern ihre Prozesse finanzieren, ist ein Skandal. Die Zwangsgebühr muss verhindert werden, diese Giftmischanstalt ist der Privatisierung zu übergeben. Und ich erwarte mir personelle Konsequenzen seitens der ORF-Führung gegenüber Armin Wolf und Frau Schnabl", erklärt Gerald Grosz in einer ersten Reaktion nach dem Urteil.
Im Gegensatz zu allen anderen, die sich vom ORF alles bieten lassen, zeige ich den Damen und Herren vom Küniglberg, wo der Bartl den Most holt.