Tagespresse klagt ÖVP-Politiker Hanger
Das Satiremedium Die Tagespresse hat eine Klage gegen den ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger eingebracht. Der Politiker betätige sich "als Satiriker, tut dies jedoch im Gewande eines Politikers". Dem sittenwidrigen Wettbewerb will das Portal gerichtlich ein Ende setzen – und verzeichnet erste Erfolge.
Inhalt und Forderung der Klage
Hanger gibt sich als Politiker aus, obwohl er in Wahrheit Satiriker ist und regelmäßig subversive humoristische Medienkunst im seriösen Gewand verbreitet. Er unterlässt es, sich entsprechend als „Satiriker“ zu kennzeichnen und führt KonsumentInnen in die Irre. Dadurch begeht Hanger sittenwidrigen Wettbewerb. All diese Vorwürfe können wir belegen. Als Ultima Ratio bleibt uns nur der Gang vors Gericht.
Die Tagespresse fordert von Hanger, künftig einen gut sichtbaren Anstecker (3 x 4 Zentimeter) zu tragen, der ihn als Satiriker kennzeichnet. Zudem soll er die Bevölkerung durch Schaltungen auf Standard, Krone und ORF 2 aufklären.
Erster Erfolg vor Gericht
Das Wiener Handelsgericht hat die Klage als juristisch plausibel bewertet. Auch wenn die Chancen vor Gericht im Promillebereich anzusiedeln sind, ist die Sache für Hanger bereits jetzt ganz schön unangenehm. Er hat vier Wochen Zeit darzulegen, weshalb er kein Satiriker ist, der dem Portal im sittenwidrigen Wettbewerb Marktanteile wegnimmt. Andernfalls geht das Gericht davon aus, dass er der Forderung zustimmt. Das Medium hat zudem einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Um darauf zu reagieren hat Hanger vierzehn Tage Zeit.
Wir sind der Gerechtigkeit einen Schritt näher gekommen: Das Wiener Handelsgericht bewertet unsere Klage als juristisch plausibel und lässt sie zu. https://t.co/PydJ3MQnEm pic.twitter.com/LqU2YmRejW
— Die Tagespresse (@DieTagespresse) August 5, 2021
Weitere Klagen denkbar
Damit nicht genug denkt die Tagespresse bereits weitere Schritte an. Sollte man Recht bekommen, würde man ein Vorgehen gegen ÖVP-Funktionäre prüfen lassen, die Hangers OTS-Meldungen geteilt haben. Das Teilen von Fake News sei kein Kavaliersdelikt. Aber:
Sollte sich ein bedürftiger ÖVP-Funktionär die Abmahnkosten nicht leisten können, werden wir aber, im Einklang mit der christlich-sozialen Lehre, von einer Eintreibung bei vereinzelten Härtefällen absehen. Ora et labora!
WIE KANN MAN BEWEISEN DASS MAN KEIN SATIRIKER IST DRINGEND WAS IST EIN SATIRIKER ÜBERHAUPT
— Sobotka googlelt (@SobotkaGooglelt) August 5, 2021
Zum Hintergrund
Das Satireportal hat in den vergangenen Monaten 712,58 Euro an Regierungsinseraten erhalten. Um sich von den Machthabenden nicht wirtschaftlich abhängig zu machen, wolle man das Geld an die Steuerzahlenden zurückgeben. Geschehen soll das über den Umweg der Klage. Das Einbringen selbiger beim Wiener Handelsgericht kostet exakt 792 Euro. Die knapp 80 Euro schenke man der Republik.