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Andreas Hanger steht vor einem Rednerpult, spricht und gestikuliert
Der ÖVP-Abgeordnete wurde einer breiteren Öffentlichkeit als Fraktionsführer im Ibiza U-Ausschuss bekannt.
Der ÖVP-Abgeordnete wurde einer breiteren Öffentlichkeit als Fraktionsführer im Ibiza U-Ausschuss bekannt.
Michael Indra / SEPA.Media / picturedesk.com

Tagespresse klagt ÖVP-Politiker Hanger

06.08.2021 um 07:30, Stefanie Hermann
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Der Abgeordnete muss vor Gericht beweisen, dass er kein Satiriker ist.

Das Satiremedium Die Tagespresse hat eine Klage gegen den ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger eingebracht. Der Politiker betätige sich "als Satiriker, tut dies jedoch im Gewande eines Politikers". Dem sittenwidrigen Wettbewerb will das Portal gerichtlich ein Ende setzen  und verzeichnet erste Erfolge.

Inhalt und Forderung der Klage

Hanger gibt sich als Politiker aus, obwohl er in Wahrheit Satiriker ist und regelmäßig subversive humoristische Medienkunst im seriösen Gewand verbreitet. Er unterlässt es, sich entsprechend als „Satiriker“ zu kennzeichnen und führt KonsumentInnen in die Irre. Dadurch begeht Hanger sittenwidrigen Wettbewerb. All diese Vorwürfe können wir belegen. Als Ultima Ratio bleibt uns nur der Gang vors Gericht.

Die Tagespresse fordert von Hanger, künftig einen gut sichtbaren Anstecker (3 x 4 Zentimeter) zu tragen, der ihn als Satiriker kennzeichnet. Zudem soll er die Bevölkerung durch Schaltungen auf Standard, Krone und ORF 2 aufklären.

Erster Erfolg vor Gericht

Das Wiener Handelsgericht hat die Klage als juristisch plausibel bewertet. Auch wenn die Chancen vor Gericht im Promillebereich anzusiedeln sind, ist die Sache für Hanger bereits jetzt ganz schön unangenehm. Er hat vier Wochen Zeit darzulegen, weshalb er kein Satiriker ist, der dem Portal im sittenwidrigen Wettbewerb Marktanteile wegnimmt. Andernfalls geht das Gericht davon aus, dass er der Forderung zustimmt. Das Medium hat zudem einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Um darauf zu reagieren hat Hanger vierzehn Tage Zeit.

Weitere Klagen denkbar

Damit nicht genug denkt die Tagespresse bereits weitere Schritte an. Sollte man Recht bekommen, würde man ein Vorgehen gegen ÖVP-Funktionäre prüfen lassen, die Hangers OTS-Meldungen geteilt haben. Das Teilen von Fake News sei kein Kavaliersdelikt. Aber:

Sollte sich ein bedürftiger ÖVP-Funktionär die Abmahnkosten nicht leisten können, werden wir aber, im Einklang mit der christlich-sozialen Lehre, von einer Eintreibung bei vereinzelten Härtefällen absehen. Ora et labora!

Zum Hintergrund

Das Satireportal hat in den vergangenen Monaten 712,58 Euro an Regierungsinseraten erhalten. Um sich von den Machthabenden nicht wirtschaftlich abhängig zu machen, wolle man das Geld an die Steuerzahlenden zurückgeben. Geschehen soll das über den Umweg der Klage. Das Einbringen selbiger beim Wiener Handelsgericht kostet exakt 792 Euro. Die knapp 80 Euro schenke man der Republik.

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