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FPÖ-Chef Herbert Kickl bei einer Wahlkampf-Veranstaltung
FPÖ-Chef Herbert Kickl scheiterte vor Gericht mit einer Klage gegen PR-Berater Wolfgang Rosam.
FPÖ-Chef Herbert Kickl scheiterte vor Gericht mit einer Klage gegen PR-Berater Wolfgang Rosam.
ALEX HALADA / AFP / picturedesk.com

Niederlage: Herbert Kickl verliert "Impf-Prozess"

17.04.2023 um 15:13, Patrick Deutsch
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Wegen eines Gerüchts über seinen Impfstatus hat Herbert Kickl einen Wiener PR-Berater geklagt. Mit seiner Klage ist er auch in zweiter Instanz gescheitert.

Im September 2021 gab PR-Berater Wolfgang Rosam auf oe24 ein Gerücht wieder, dass ihm zu Ohren gekommen sei. Österreichs wohl hochrangigster Maßnahmenkritiker, Herbert Kickl, habe sich heimlich impfen lassen. "Es gibt ja ganz böse Zungen, muss ich aufpassen, was ich jetzt sage. Ich sage jetzt nicht, dass es so ist, aber ich habe gehört, er wäre schon geimpft", so Rosam gegenüber Niki Fellner.  Der FPÖ-Chef wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und zog gegen Rosam vor Gericht.

Doppelte Niederlage

Vor dem Handelsgericht klagte Kickl den PR-Berater auf Unterlassung und Widerruf. Das Handelsgericht entschied allerdings gegen den FPÖ-Chef. "Politiker müssen einen höheren Grad an Toleranz zeigen, besonders wenn sie selbst öffentliche Äußerungen tätigen, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen", hieß es im Urteil. Diese bittere Niederlage wollte Kickl nicht akzeptieren und rief die nächsthöhere Instanz an. Aber auch vor dem Oberlandesgericht Wien setzte es für Kickl eine Niederlage. "Im Hinblick auf das zum damaligen Zeitpunkt in der Öffentlichkeit gegebene große Interesse an der Haltung von Politikern zum Thema ,COVID-Impfung' lag ein berechtigtes Interesse an der inkriminierten Äußerung vor", zitiert die Wiener Wochenzeitung "Falter" aus der Entscheidung des OLG vom 28. März. Zusätzlich muss Kickl Rosam die Verfahrenskosten in Höhe von 2.354,44 Euro ersetzen.

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker bei einer Pressekonferenz
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker ritt zur Verteidigung Kickls aus und kritisierte das Urteil des Oberlandesgerichts.

Dritte Runde?

Geschlagen geben wollen sich die FPÖ und ihr Obmann aber nicht. In einer Aussendung kündigt Generalsekretär Christian Hafenecker an, dass "Herbert Kickl eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof gegen dieses Urteil prüft". "Nach Meinung von Rechtsexperten steht die Entscheidung des OLG Wien im Widerspruch zur bisherigen Entscheidungspraxis der Höchstgerichte, wonach auch selbst das Verbreiten von Gerüchten tatbildlich ist, sofern diese Gerüchte nicht zumindest im Kern wahr sind", begründete Hafenecker. Laut FPÖ habe der "PR-Berater das Gerücht, welches auch im Kern nicht wahr ist", ohne Prüfung weiterverbreitet. Die Einschätzung des Oberlandesgerichts würde zudem "auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht vertretbar sein".

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