Direkt zum Inhalt
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) im Rahmen einer Pressekonferenz.
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) lässt mit seinen Aussagen aufhorchen.
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) lässt mit seinen Aussagen aufhorchen.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Kinder-Impfpflicht: Rauch stiftet Verwirrung

31.08.2023 um 14:37, Patrick Deutsch
min read
Gesundheitsminister Johannes Rauch sorgt mit Aussagen zu einer Kinder-Impfpflicht für Verwirrung. Jetzt spricht das Ministerium Klartext.

Ein Interview von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) mit den Vorarlberger Nachrichten (VN) sorgte diese Woche für Aufregung. Rauch sprach sich unter anderem für eine Verankerung zusätzlicher Impfungen im Eltern-Kind-Pass aus. Auch eine Verknüpfung mit Sozialleistungen bejahte der Minister.

Zusätzliche Impfungen

"Ich halte jeden Anreiz, dass Impfungen - vor allem Kinderimpfprogramme - durchgeführt werden, für sinnvoll", so Rauch gegenüber der VN. Sein Ministerium würde gerade daran arbeiten, den Eltern-Kind-Pass zu digitalisieren und zusätzliche Leistungen aufzunehmen. In weiterer Folge sei es auch angedacht, weitere Kinderimpfungen unterzubringen. Auch eine Koppelung mit Sozialleistungen, also eine indirekte Impfpflicht, könne sich Rauch vorstellen. "Aber es muss im Rahmen des Eltern-Kind-Passes sein und nicht als isolierte Sanktionsmaßnahme, das lehne ich ab", so Rauch.

Ministerium rudert zurück

Auf APA-Anfrage kommt aus dem Ministerium dann aber ein Dementi: "Eine 'Impfpflicht' ist in keiner Weise angedacht, ebenso nicht die Koppelung an die Auszahlung bestehender Leistungen." Dem Minister sei es aber ein großes Anliegen, das Kinderimpfprogramm auszuweiten – etwa wenn es um wichtige Impfungen wie Meningokokken geht. Damit solche Leistungen in Anspruch genommen werden, müsse die Hürde niedrig genug sein. Daher würde sich der Eltern-Kind-Pass als Instrument für die Umsetzung anbieten.

Verpflichtende Untersuchung

Ein Sprecher des Ministeriums betont gegenüber der APA, dass es nicht geplant sei, Impfungen als Voraussetzung für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe zu machen. Derzeit gibt es so eine Regelung nur für Untersuchungen in der Schwangerschaft und bis zum 14. Lebensmonat des Kindes.

more