Tabakgesetz: Trafiken verkaufen künftig legal Hanf
- Hanf gilt als Tabakware
- Hanfshops zittern: Umsätze brechen weg
- Diskussion bleibt heiß
- Trafiken im Vorteil
Ab Ende Juli dürfen Österreichs Trafiken offiziell rauchbaren Hanf verkaufen, wie das Finanzministerium offiziell bekannt gegeben hat. Die erste Genehmigung ist bereits an einen oberösterreichischen Tabakgroßhändler ausgestellt worden. Verkauft werden dürfen künftig CBD-Hanfblüten mit einem THC-Gehalt von unter 0,3 Prozent.
CBD-Blüten sind die getrockneten Blütenstände der Hanfpflanze, die einen hohen Anteil an Cannabidiol (CBD), aber nur einen sehr geringen Anteil an Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten. Sie machen nicht „high“ oder berauscht, verwendet werden sie vor allem zur Entspannung und Stressreduktion, aber auch leichten Schmerzreduktion.
Verkauf und Konsum von THC-haltigem Cannabis bleibt in Österreich illegal und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Hanf gilt als Tabakware
Auslöser für den neuen Vertriebsweg der CBD-Blüten war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Er hat festgehalten, dass die rauchbare Cannabis-Ware der Tabaksteuer unterliegen. Nach Auffassung des Finanzministeriums fällt der Verkauf damit automatisch unter das Tabakmonopolgesetz. Sprich: Nur Trafiken dürfen diese Produkte verkaufen.
Hanfshops zittern: Umsätze brechen weg
Für Österreichs Hanfshops ist das ein harter Schlag. Etliche Betriebe sehen sich durch das Urteil in ihrer Existenz bedroht. Umsatzeinbußen von bis zu 80 Prozent hätten laut Branchenangaben bereits jetzt Insolvenzen ausgelöst. Fast 500 CBD-Shops kämpfen ums Überleben, so die Angaben des heuer gegründeten Österreichischen Cannabis-Bundesverbands (ÖCB).
„Was andere Branchen schon lange haben, braucht jetzt auch die Cannabisbranche: Eine klare Stimme mit Expertise, die sich für einen fairen und rechtssicheren Markt einsetzt“, sagt dazu Obmann Klaus Hübner. Er hat über den Verband ein Gutachten bei Verfassungsjurist Prof. Heinz Mayer eingeholt. Dessen Kernaussage: Cannabisblüten unterliegen zwar der Tabaksteuer, sind aber kein Monopolprodukt.
Diskussion bleibt heiß
Das Finanzministerium hat das Mayer-Gutachten zwar „zur Prüfung entgegengenommen“, sieht aber keinen Grund, seine Rechtsansicht zu ändern. „Ein Gutachten kann ein Verkaufsverbot nicht kippen“, heißt es trocken aus dem Ressort. Nach Rechtsansicht der Finanzverwaltung dürfen die Shops keinen rauchbaren Hanf verkaufen, so die Conclusio des Ministeriums.
Die Shops verkaufen trotzdem weiter. „Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass unsere Mitglieder rechtssicher handeln – auch in Zukunft“, stellt der ÖCB klar. Gleichzeitig laufen Kontrollen: Seit März hat das Zollamt österreichweit 59 Betriebe geprüft.
Trafiken im Vorteil
Während Hanfshops also zittern, dürfen Trafiken bald ganz legal rauchbare Hanfprodukte verkaufen. Allerdings gelten für sie dieselben Auflagen wie für Zigaretten: Auf den Packungen müssen Warnhinweise prangen, Onlinehandel ist verboten, der Jugendschutz muss strikt eingehalten werden. Verkauft werden darf nur Ware, für die die Tabaksteuer bezahlt wurde. Ob im Monopol oder nicht: Die Konkurrenz für CBD-Shops ist damit jedenfalls fix. Sie verlieren ihr bisheriges Alleinstellungsmerkmal.
Anmerkung der Redaktion
Dieser Artikel wurde zuletzt am 10.07.2025, 09:20 Uhr aktualisiert.