FPÖ klagt ORF: Streit um Identitäre eskaliert
- FPÖ klagt ORF wegen „Report“-Beitrag
- FPÖ bestreitet Überwachung ihrer Mitarbeiter
- Hafenecker spricht von Rufschädigung
- ORF äußert sich nicht zur Klage
Der Konflikt zwischen FPÖ und ORF beschäftigt jetzt die Justiz. Die Freiheitlichen gehen wegen eines Beitrags der ORF-Sendung „Report“ zivilrechtlich gegen den öffentlich-rechtlichen Sender vor. Partei und FPÖ-Parlamentsklub haben eine Klage auf Unterlassung eingebracht. Sie begründen diese mit Rufschädigung. Ob die beanstandete Berichterstattung rechtswidrig gewesen ist, muss das Gericht klären.
FPÖ klagt ORF wegen „Report“-Beitrag
Auslöser ist eine „Report“-Sendung aus dem Frühjahr 2026 über Verbindungen zwischen FPÖ und Identitären. Darin ist davon die Rede, dass zehn bis 20 parlamentarische Mitarbeiter freiheitlicher Abgeordneter vom Verfassungsschutz überwacht würden.
Gleichzeitig thematisiert die Sendung Sicherheitsüberprüfungen für Personen, die eine Dauerzutrittskarte für das Parlament beantragen. Reinigungskräfte oder Kantinenmitarbeiter würden demnach über Wochen streng überprüft. „Ausnahme: die Abgeordneten selbst und ihre parlamentarischen Mitarbeiter“, heißt es im Beitrag.
FPÖ bestreitet Überwachung ihrer Mitarbeiter
Die FPÖ bestreitet, dass einzelne parlamentarische Mitarbeiter überwacht werden, und verweist auf den Verfassungsschutzbericht 2025. Darin wird festgehalten, dass vier ehemalige Aktivisten der Identitären als parlamentarische Mitarbeiter von FPÖ-Mandataren tätig sind beziehungsweise waren.
Nach Ansicht der Freiheitlichen lässt sich daraus jedoch weder eine Sicherheitsgefährdung noch eine Überwachung ableiten.
Hafenecker spricht von Rufschädigung
Partei und Parlamentsklub verlangen nun auf dem Zivilrechtsweg Unterlassung. „Harte inhaltliche Auseinandersetzungen gehören zur Politik. Aber wenn es – so wie in diesem Fall – nur darum geht, den Ruf der FPÖ zu schädigen, ohne dafür auch nur einen einzigen Beweis auf den Tisch zu legen, dann können wir das nicht einfach so im Raum stehen lassen“, begründet FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker den Schritt.
Dabei handelt es sich um die Darstellung der FPÖ. Ob der ORF mit der beanstandeten Berichterstattung rechtswidrig gehandelt hat und der geltend gemachte Unterlassungsanspruch besteht, ist nicht entschieden. Darüber befindet nun das Gericht.
ORF äußert sich nicht zur Klage
Der Rechtsstreit verschärft den seit Längerem ausgetragenen Konflikt zwischen FPÖ und ORF. Vor seinem ORF-Sommergespräch hat FPÖ-Chef Herbert Kickl auf Social Media gegen den öffentlich-rechtlichen Sender gestichelt. „Heute bin ich bei meinem Lieblingssender“, schrieb Kickl.
Der ORF hat die Klage inhaltlich vorerst nicht kommentiert. Man äußere sich nicht zu laufenden Verfahren, heißt es aus dem Sender.