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Geldscheine in einer Geldbörse als Themenbild für die Sozialhilfe
Sozialhilfe-Reform: Künftig bestimmen Mindeststandards, Integrationsbeihilfen und der Kindermehrbetrag die Auszahlungshöhe in Österreich.
Sozialhilfe-Reform: Künftig bestimmen Mindeststandards, Integrationsbeihilfen und der Kindermehrbetrag die Auszahlungshöhe in Österreich.
Kittyfly/Shutterstock

Große Sozialhilfe-Reform: So viel Geld bringt das neue Modell

11.09.2026 um 10:27, Marcel Toifl
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Die Sozialhilfe in Österreich wird reformiert. Von den neuen Fixsätzen über Integrationsboni bis zum Kindermehrbetrag: Alle Auszahlungshöhen und Regelungen.

Österreichs Sozialhilfe steht vor einer grundlegenden Neuausrichtung. Ein vorliegender Gesetzesentwurf von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) sieht vor, bundesländerspezifische Regelungen einzudämmen und bundesweite Mindeststandards einzuführen. Für Leistungsbezieher ändern sich dadurch sowohl die monatlichen Auszahlungen als auch die Kriterien für den Erhalt der vollen Notstandshilfe.

Bundeseinheitliche Fixsätze gegen den „Fleckerlteppich“

Seit der Reform im Jahr 2019 existiert in Österreich zwar ein Bundes-Grundsatzgesetz, die Ausgestaltung der Sozialhilfe lag jedoch weitgehend bei den Ländern. Das Sozialministerium plant nun eine stärkere Vereinheitlichung der Grundleistungen für Erwachsene.

Als Basis sollen künftig bundesweite Fixsätze dienen, die sich am Ausgleichszulagenrichtsatz orientieren. Auch die Regelungen bezüglich des Schonvermögens, der Beurteilung von Arbeitsfähigkeit sowie zusätzlicher Bedarfe werden harmonisiert. Für Menschen mit Behinderungen ist unter anderem ein doppelter Vermögensfreibetrag vorgesehen. Der 13. und 14. Bezug soll weiterhin anrechnungsfrei bleiben.

Integrationsbeihilfe: Strenge Auflagen für Arbeitsfähige

Für erwerbsfähige Sozialhilfebezieher sieht der Entwurf eine stärkere Verknüpfung mit dem Arbeitsmarkt und dem Arbeitsmarktservice (AMS) vor. Der Sockelbetrag für Arbeitsfähige soll künftig bei rund 860 Euro monatlich liegen. Die volle Leistungshöhe wird erst über ein zweistufiges Modell der sogenannten Integrationsbeihilfe (IBH) erreicht:

  • Stufe 1: Zuschlag nach Absolvierung des Pflichtschulabschlusses oder durch Nachweise von Deutschkenntnissen und Wertevermittlung.
  • Stufe 2: Weiterer Zuschlag bei Nachweis einer mindestens 13-wöchigen vollversicherungspflichtigen Beschäftigung oder der aktiven Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen des AMS.

Ausgenommen von diesen Arbeits- und Integrationspflichten sind Kinder, Pflegebedürftige, Personen im Regelpensionsalter sowie Menschen mit Betreuungspflichten oder Einschränkungen. Bei Verstößen drohen Sanktionen bis hin zu Verwaltungsstrafen durch die Bundesländer.

Neuregelung bei Kinder-Leistungen und Sachleistungs-App

Ein wesentlicher Teil der Sozialhilfe-Reform betrifft die finanziellen Zuwendungen für Kinder. Anstelle der bisherigen Höchstsätze sollen künftig österreichweit verbindliche Mindestsätze gelten.

Zudem wird der Kinderrichtsatz aufgeteilt. Ein Teil wird als direkte Geldleistung ausgezahlt, während ein weiterer Teil von mindestens 300 Euro pro Jahr als zweckgebundene Sachleistung zur Verfügung steht. Die Abwicklung dieser Sachleistungen soll über eine eigene Smartphone-App erfolgen. Den Bundesländern bleibt beim Wohnen und bei ergänzenden Kinderleistungen weiterhin ein eigener Gestaltungsspielraum.

Mehr Geld für Familien: Kindermehrbetrag und Teilhabekarte

Für einkommensschwache Familien enthält das Reformpaket zwei zentrale Verbesserungen im Steuer- und Förderbereich:

  • Kindermehrbetrag: Der Betrag für erwerbstätige Eltern mit geringer Lohnsteuerbelastung wird von 700 Euro auf 1.000 Euro pro Kind angehoben. Dieser kann im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
  • Neue Teilhabekarte: Für Familien knapp oberhalb der Sozialhilfegrenze wird ab 2027 eine Teilhabekarte eingeführt (Budget: 60 Millionen Euro jährlich). Sie deckt Kosten für Schulmaterialien, Nachhilfe, Sportvereine, Ausflüge oder Hygieneartikel ab.

Kritik von Caritas und Ländern am Reformpaket

Der vorliegende Gesetzesentwurf sorgt für breite Diskussionen. Die Caritas warnt in einer Aussendung vor einer Kürzung des Grundbetrags für Arbeitsfähige um knapp ein Drittel und äußert Bedenken hinsichtlich verpflichtender Sachleistungen. Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler: „Eine Kürzung um ein Drittel überschreitet für uns eine rote Linie. Eine derart niedrige Sozialhilfe wird Menschen nicht schneller in Beschäftigung bringen, sondern droht sie tiefer in Armut zu treiben.“

Auch aus den Bundesländern kommen unterschiedliche Signale. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) fordert degressive Sätze ab dem dritten Kind sowie strengere Kontrollen, während der steirische Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) vor einer Aufweichung regionaler Bestimmungen warnt. Der Entwurf befindet sich derzeit in Abstimmung zwischen den Koalitionspartnern (SPÖ, ÖVP, NEOS) mit dem Ziel einer Umsetzung ab Anfang 2027.

FAQ: Neue Sozialhilfe in Österreich

Wie viel Geld bekommt man künftig als Erwachsener?

Die Berechnung orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz. Für arbeitsfähige Erwachsene startet der Grundbetrag bei rund 860 Euro monatlich. Über die zweistufige Integrationsbeihilfe (Deutschkurse, AMS-Maßnahmen, Arbeit) kann die volle Höhe erreicht werden.

Wie hoch steigt der Kindermehrbetrag?

Der Kindermehrbetrag für Geringverdiener wird im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs von 700 Euro auf 1.000 Euro pro Kind und Jahr angehoben.

Was ist die neue Teilhabekarte für Kinder?

Die Teilhabekarte richtet sich an einkommensschwache Familien knapp über der Sozialhilfegrenze. Sie übernimmt direkt Sachkosten für Schulbedarf, Nachhilfe, Sportangebote, Freizeitaktivitäten und Hygieneartikel.

Wann treten die Änderungen der Sozialhilfe in Kraft?

Der Entwurf des Sozialministeriums befindet sich derzeit in Verhandlung zwischen SPÖ, ÖVP und NEOS. Das Inkrafttreten ist für Anfang 2027 vorgesehen.

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