Harte Strafen: Schulpflicht für Eltern kommt
Inhaltsverzeichnis
- Kopftuchverbot ist Ausgangspunkt der Verschärfungen
- Maßnahmen gegen „unkooperative Eltern“
- Klare Pflichten, klare Strafen
- Kein Freikauf, kein Einzelfall
- Wiederkehr: Maßnahmen dienen Bildungsauftrag
Das Kopftuchverbot für Kinder unter 14 Jahren war erst der Auftakt. Im Zuge der geplanten Neuregelungen nimmt das Bildungsministerium Eltern auch in anderen Bereichen stärker in die Pflicht. Wer nicht kooperiert, riskiert künftig Verwaltungsstrafen von bis zu 1.000 Euro. Erstmals werden die Mitwirkungspflichten der Erziehungsberechtigten damit gesetzlich festgeschrieben. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Sanktionspakets, das laut Bildungsressort noch im laufenden Schuljahr in Kraft treten könnte.
Kopftuchverbot ist Ausgangspunkt der Verschärfungen
Ausgangspunkt des Gesetzesvorschlags ist das am 10. September 2025 in Begutachtung geschickte Gesetz zum Kopftuchverbot für Mädchen bis zur 8. Schulstufe. Dieses sieht vor, dass das Tragen religiöser Kopfbedeckungen an Schulen für unter 14-Jährige grundsätzlich untersagt ist. Bei Missachtung ist zunächst ein Aufklärungsgespräch mit den Eltern vorgesehen. Kommt es zu keiner Einigung, drohen Strafen zwischen 150 und 1.000 Euro.
Maßnahmen gegen „unkooperative Eltern“
Neben dem Kopftuchverbot sieht das neue Sanktionspaket weitere Verwaltungsstrafen für Eltern vor, die sich wiederholt nicht an schulischen Maßnahmen beteiligen. Bei erstmaligen Verstößen – etwa dem Fernbleiben von Elterngesprächen – soll es laut Ministerium zunächst milde Sanktionen oder Verwarnungen geben. Wiederholungstäter müssen allerdings mit einer deutlichen Steigerung der Geldstrafen rechnen.
Klare Pflichten, klare Strafen
Die Liste der künftig sanktionierten Pflichtverletzungen ist umfangreich. Verwaltungsstrafen drohen insbesondere in folgenden Fällen:
- Nichtteilnahme an verpflichtenden Elterngesprächen nach Suspendierungen,
- Verweigerung von sozialarbeiterischen Interventionen,
- Fernbleiben bei sogenannten „Perspektivengesprächen“, die bei drohendem Schulabbruch eingeführt wurden,
- Unentschuldigtes Fernbleiben eines Kindes von der Sommerschule, die ab dem kommenden Schuljahr für außerordentliche Schülerinnen und Schüler verpflichtend wird.
In allen Fällen gelten Strafen zwischen 150 und 1.000 Euro, je nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes. Diese können auch mehrfach verhängt werden.
Kein Freikauf, kein Einzelfall
Es gehe darum, „konsequente, wiederholte Verweigerungshaltung“ zu sanktionieren, so das Ministerium. Ein einmaliges „Freikaufen“ durch die Bezahlung einer Strafe wird ausdrücklich ausgeschlossen. Im Gegenteil: Bei wiederholten Pflichtverletzungen soll der Strafrahmen voll ausgeschöpft werden. Das Gesetz richtet sich gezielt gegen Eltern, „die sich dieser Bildungspartnerschaft laufend und konsequent entziehen“, betont Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS). „Damit wollen wir auch dem Lehrpersonal den Rücken stärken.“
Wiederkehr: Maßnahmen dienen Bildungsauftrag
Im Zentrum der Maßnahmen stehe die pädagogische Notwendigkeit. „Die Mitarbeit von Eltern ist für den Bildungserfolg der Kinder unerlässlich“, erklärt der Bildungsminister im Ö1-Morgenjournal. Schulen seien zunehmend gefordert, auch in sozialen und familiären Fragen stabilisierend zu wirken. „Wird seitens der Eltern nach einer Suspendierung ein Gespräch verweigert, wird die Strafe zunächst geringer sein. Bei wiederholtem Unterlassen der Kooperation wird die Strafe wohl höher ausfallen.“ Die neuen Regeln seien eine Maßnahme für mehr Chancengerechtigkeit, die Lehrpersonal entlasten und Kinder stärken soll.