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Mehrere Euro-Scheine und Münzen liegen auf einer Restaurantrechnung neben einer weißen Kaffeetasse mit Löffel auf einem Holztisch – Symbolbild für Trinkgeld in der Gastronomie.
Keine Steuer: Die Regierung hat sich auf eine Trinkgeldpauschale geeinigt.
Keine Steuer: Die Regierung hat sich auf eine Trinkgeldpauschale geeinigt.
maho / iStock

Neue Trinkgeld-Regelung: Regierung ist sich einig

24.07.2025 um 10:54, Stefanie Hermann
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Die Regierung einigt sich auf einheitliche Pauschale für Trinkgeld. Ab 2026 zahlen Beschäftigte fixe Beiträge, gestaffelt nach Tätigkeitsbereich.

Inhaltsverzeichnis

Die hitzig geführte Debatte um mögliche Abgaben auf Trinkgeld hat ein Ende: ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich auf ein neues Modell geeinigt.

Im Raum stand immer wieder die Sorge, Trinkgeld könne künftig besteuert werden, das ist nun endgültig vom Tisch. Stattdessen soll ein bundeseinheitliches Pauschalmodell kommen. Heißt: Steuern nein, Sozialversicherungsabgabe ja.

Zähe Verhandlungen

Die NEOS wollten ursprünglich eine gänzliche Abschaffung der Abgaben auf Trinkgeld, was bei SPÖ und ÖVP auf Widerstand stieß. Begründung: Sozialversicherungsbeiträge seien auch für Trinkgelder wichtig, um Pensionen und Arbeitslosengeld abzusichern. Im Gegenzug forderten die NEOS aber eine klare rechtliche Absicherung und eine Generalamnestie für alle offenen Fälle.

Die Einigung im Detail

Bislang wurden Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgeld je nach Bundesland unterschiedlich behandelt, etwa durch individuelle Vereinbarungen mit den Gebietskrankenkassen. Der Fleckerlteppich wird jetzt durch ein bundeseinheitliches Pauschalmodell das, die bisherigen, teils seit 2005 nicht mehr angepassten Landesregelungen ersetzt. In Wien etwa lag die Pauschale zuletzt bei rund 60 Euro, im Burgenland oder Kärnten bei nur 40 bis 50 Euro.

Für Beschäftigte mit Inkasso (z. B. Kellner:innen) gilt künftig eine Pauschale von 65 Euro, daraus ergibt sich ein monatlicher SV-Beitrag von 11,70 Euro (18  Prozent). Beschäftigte ohne Inkasso haben eine Pauschale von 45 Euro, was eine Abgabe von 8,10 Euro pro Monat bedeutet.

Alles, was über die jeweilige Pauschale hinausgeht, bleibt abgabenfrei. Damit bleibt das Trinkgeld zwar weiterhin steuerfrei, wird aber sozialversicherungsrechtlich pauschal erfasst. Der Kompromiss sieht zudem eine schrittweise Erhöhung bis 2028 vor. Ab dann greift eine jährliche Valorisierung, also automatische Anpassung an die Inflation. Der Zeitplan:

  • 2026: 65 Euro (bzw. 45 Euro ohne Inkasso)
  • 2027: 85 Euro
  • 2028: 100 Euro

Generalamnestie für Unternehmen

Zusätzlich zum Pauschalmodell hat sich die Regierung auf eine Generalamnestie für Unternehmen geeinigt. Alle offenen Verfahren seit 2021 werden ohne Nachzahlungen eingestellt. Auch für Betriebe, die nicht geprüft wurden, gilt Rechtssicherheit, ebenso wie eine Härtefallregelung für bereits abgeschlossene, aber strittige Fälle mit hohen Nachforderungen.

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