Paukenschlag: Marterbauer fordert Corona-Hilfen zurück
- 158,8 Millionen Euro Corona-Hilfen zurückgefordert
- Marterbauer: „Das ist nur gerecht“
- Millionen-Rückforderungen bei Unternehmensverbünden
- COFAG-Auflösung: Prüfungen gehen weiter
Fast 160 Millionen Euro Corona-Hilfen wurden laut Finanzministerium zu Unrecht bezogen. Jetzt fordert Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) das Geld zurück. Mehr als 11.700 Prüfungen wurden bereits durchgeführt. Vor allem bei Unternehmensverbünden stießen die Prüfer auf hohe Rückerstattungsansprüche.
158,8 Millionen Euro Corona-Hilfen zurückgefordert
Die Corona-Krise ist längst vorbei, ihre finanziellen Folgen beschäftigen den Staat aber weiterhin. Bis zum Stichtag 30. Juni 2026 stellte das Finanzministerium Rückerstattungsansprüche für zu Unrecht erhaltene Corona-Hilfen in Höhe von 158,8 Millionen Euro fest.
Das geht aus dem aktuellen Bericht zur Liquidation der COFAG hervor, der dem Parlament übermittelt wurde. Insgesamt führte die Finanzverwaltung bislang mehr als 11.700 Prüfungsmaßnahmen durch. Rund 2.400 davon fanden alleine in den vergangenen sechs Monaten statt.
158,8 Mio. Euro
So hoch sind die bisher festgestellten Rückerstattungsansprüche bei zu Unrecht bezogenen Corona-Hilfen.
Marterbauer: „Das ist nur gerecht“
Unternehmen, die ihre Förderungen entsprechend den Richtlinien erhalten haben, hätte nichts zu befürchten, betont Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ). Bei unberechtigt bezogenen Geldern will der SPÖ-Minister dagegen konsequent vorgehen.
„Wer richtliniengemäß Unterstützungen erhalten hat, hat diese selbstverständlich zu Recht bezogen. Wer zu Unrecht Förderungen bekommen hat, muss mit Rückforderungen rechnen. Das ist nur gerecht.“
Millionen-Rückforderungen bei Unternehmensverbünden
Ein besonderer Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf Unternehmensverbünden. Insgesamt geht es um 193 Verbünde mit rund 1.200 eigenständigen Unternehmen. Bis Juni 2026 wurden 105 davon überprüft.
Allein in diesem Bereich stellte die Finanzverwaltung ein Rückerstattungsvolumen von rund 45 Millionen Euro fest.
Das Vorgehen stützt sich auf die Obergrenzenrichtlinien für Förderungen. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom April 2026 bestätigte laut Finanzministerium die bisherige Vorgehensweise der Finanzverwaltung.
COFAG-Auflösung: Prüfungen gehen weiter
Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) wurde im März 2020 gegründet, um während der Corona-Krise finanzielle Hilfsmaßnahmen abzuwickeln. Im Sommer 2024 wurde die Auflösung der Sondergesellschaft eingeleitet.
Seitdem liegt die weitere Abwicklung bei der Finanzverwaltung. Insgesamt wurden dem Finanzministerium im Rahmen des COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetzes 16.800 Fälle zur Prüfung übergeben.
Damit ist die Aufarbeitung noch nicht beendet. Das Finanzministerium muss dem Parlament zweimal jährlich über den Stand der Liquidation und die Ergebnisse der Kontrollen berichten.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Finanzen: Überprüfungen der Covid Förderungen: Bisher fast 160 Millionen Euro zu Unrecht bezogene Förderungen festgestellt