Reparaturbonus: Fortsetzung für Förderung ungewiss
- Wer vom Reparaturbonus profitiert hat
- Klimaminister verspricht Fortsetzung
- Was gilt für bestehende Reparaturbons?
Seit heute ist Schluss: Der Reparaturbonus kann nicht mehr beantragt werden. Wie das Klimaministerium am Montagvormittag mitteilt, sei „die bisher bereitgestellte Fördersumme vollständig aufgebraucht“. Das Budget ist komplett ausgeschöpft. Neue Reparaturboni können seit heute, 26. Mai, nicht mehr erstellt werden.
Wer vom Reparaturbonus profitiert hat
Der Reparaturbonus war seit 2022 eine der populärsten Klimaförderungen für Privathaushalte. Ziel war es, Elektrogeräte und Fahrräder nicht voreilig zu entsorgen, sondern staatlich gestützt reparieren zu lassen. Finanziert wurde die Maßnahme durch 130 Millionen Euro aus dem EU-Aufbau- und Resilienzfonds „NextGenerationEU“, ergänzt durch Mittel des Bundes. Gefördert wurden 50 Prozent der Reparaturkosten mit maximal 200 Euro pro Bon. Auch für Wartungen und Kostenvoranschläge war ein Zuschuss möglich.
Klimaminister verspricht Fortsetzung
Das Aus sei aber nicht endgültig, betont der Klimaminister Norbert Totschnig (ÖVP):„Der aktuelle Förderstopp bedeutet keinesfalls das Ende des Reparaturbonus.“ Ziel sei es nun, die Aktion zu evaluieren und künftig „noch gezielter und effizienter“ zu gestalten. Eine Wiederaufnahme noch im Jahr 2025 sei laut Ministerium geplant. Ob und um wie viel der Fördertopf gefüllt werden wird, hängt vom Ergebnis der Budgetverhandlungen ab.
Was gilt für bestehende Reparaturbons?
Wer bereits einen Reparaturbon gezogen hat, kann weiterhin davon profitieren. Die Gültigkeit bleibt erhalten. Voraussetzung ist, dass der Bon innerhalb von drei Wochen bei einem der rund 6.000 Partnerbetriebe in Österreich eingelöst wird. Auch alle laufenden Förderansuchen bleiben aufrecht. Seit dem Start im Jahr 2022 wurden rund 1,7 Millionen Bons genutzt – vor allem für Smartphones, Kaffeemaschinen, Waschmaschinen und Geschirrspüler.