René Benko blitzt bei OGH ab: U-Haft bleibt bestehen
- OGH-Entscheidung: Benko bleibt in U-Haft
- Tatverdacht und Gefahr laut Gericht
- Stiftungen im Fokus der Ermittlungen
- Benko bestreitet Vorwürfe
- Wie es jetzt weitergeht
René Benko muss weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Grundrechtsbeschwerde des Signa-Gründers abgewiesen und damit die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Laut Urteil wird Benko in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt.
Damit ist auch der letzte Versuch des 48-Jährigen gescheitert, seine Haft vorzeitig zu beenden.
OGH-Entscheidung: Benko bleibt in U-Haft
Bereits zuvor hat das Oberlandesgericht Wien die Untersuchungshaft ausführlich bestätigt. Die Richter gehen von dringendem Tatverdacht sowie von Tatbegehungsgefahr aus. Besonders schwer wiegt dabei die Einschätzung der Persönlichkeit des Unternehmers.
Tatverdacht und Gefahr laut Gericht
So spricht das Gericht von einer „deutlich in der Wirtschaftskriminalität verwurzelten Persönlichkeit“. Zudem wird befürchtet, dass René Benko im Falle einer Entlassung erneut strafbare Handlungen setzen könnte.
Stiftungen im Fokus der Ermittlungen
Ein zentraler Punkt in der Begründung ist das Netzwerk rund um mehrere Stiftungen. Laut Gericht soll René Benko weiterhin Einfluss auf diese Konstrukte ausüben, obwohl sie formal von Dritten geführt werden.
Die Richter sehen ihn als „faktischen Machthaber“ und vermuten, dass über diese Strukturen weitere wirtschaftskriminelle Delikte möglich wären. Im Raum stehen Vorwürfe wie betrügerische Krida und schwerer Betrug.
René Benko bestreitet Vorwürfe
René Benko selbst weist alle Anschuldigungen zurück. Die lange Dauer der Untersuchungshaft sei unverhältnismäßig und verletze sein Grundrecht auf persönliche Freiheit. Für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Wie es jetzt weitergeht
Eine weitere Haftprüfungsverhandlung steht bereits an. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass sich an der Situation von René Benko vorerst wenig ändern wird.
Sollten die bereits ausgesprochenen Urteile rechtskräftig werden, könnte die Untersuchungshaft nahtlos in eine Strafhaft übergehen. Damit bleibt die rechtliche Zukunft von René Benko weiterhin ungewiss.