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Zulassungsschein, ein Pickerl sowie ein Miniaturauto sind zu sehen
Ab 2027 könnte es zahlreiche Neuerungen beim Pickerl geben.
Ab 2027 könnte es zahlreiche Neuerungen beim Pickerl geben.
APA-Images / Weingartner-Foto

Keine Toleranzfrist: Das bringt die Pickerl-Reform 2027

20.06.2026 um 15:45, Cornelia Scheucher
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Keine Nachfrist und längere Prüfintervalle: Für Autofahrer in Österreich könnten sich die Regeln rund um das Pickerl bald deutlich ändern.

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Für Österreichs Autofahrer könnte sich bei der §57a-Begutachtung – besser bekannt als Pickerl – schon bald eine wesentliche Regel ändern. Im Zuge einer geplanten Novelle des Kraftfahrgesetzes steht die bisher geltende viermonatige Toleranzfrist auf dem Prüfstand. Künftig könnte das Pickerl bereits zum offiziellen Fälligkeitstermin gültig sein müssen.

Nachfrist soll wegfallen

Derzeit dürfen Fahrzeughalter die Pickerl-Begutachtung noch bis zu vier Monate nach dem eigentlichen Fälligkeitstermin durchführen lassen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Genau diese Nachfrist soll laut aktuellem Gesetzesentwurf künftig entfallen. Das würde bedeuten: Die Überprüfung müsste spätestens bis zum vorgesehenen Termin erfolgen.

Neue Prüfintervalle geplant

Die geplante Reform betrifft jedoch nicht nur die Nachfrist. Gleichzeitig sollen auch die Prüfintervalle angepasst werden. Statt der bisherigen 3-2-1-Regelung ist künftig ein 4-2-2-2-1-System vorgesehen. Die erste Begutachtung eines Fahrzeugs wäre damit erst nach vier Jahren notwendig, anschließend folgen mehrere zweijährige Intervalle. Erst ab einem Fahrzeugalter von zehn Jahren wäre wieder eine jährliche Überprüfung erforderlich. Für viele Autofahrer bedeutet das weniger Werkstatttermine und geringere laufende Kosten. Die Bundesregierung begründet die Anpassung unter anderem mit der höheren technischen Zuverlässigkeit moderner Fahrzeuge und einer Angleichung an europäische Standards.

Frühere Begutachtung möglich

Zusätzlich soll die Pickerl-Überprüfung künftig deutlich früher durchgeführt werden können. Während derzeit eine Begutachtung nur einen Monat vor dem Fälligkeitstermin möglich ist, soll dieser Zeitraum auf bis zu vier Monate ausgeweitet werden. Dadurch erhalten Fahrzeughalter mehr Flexibilität bei der Terminplanung.

Inkrafttreten noch offen

Die Änderungen sind Teil der aktuellen Kraftfahrgesetz-Novelle und befinden sich derzeit im politischen Prozess. Geplant ist, die neuen Regelungen in den kommenden Monaten zu beschließen. Ein Inkrafttreten wird derzeit für Anfang 2027 angestrebt.

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