Hebamme angeklagt: Baby stirbt nach Hausgeburt
Ein dramatischer Fall erschüttert derzeit ganz Österreich: Ein Mädchen, das nach einer Hausgeburt zur Welt kam, verstarb fünf Tage später in einem Wiener Krankenhaus. Nun muss sich die Hebamme vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: grob fahrlässige Tötung. Doch die erfahrene Geburtshelferin beteuert ihre Unschuld.
War die Hausgeburt ein Fehler?
Laut Anklage hätte die Geburt niemals zu Hause stattfinden dürfen. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass für die betroffene Mutter eine erhöhte Risikolage bestand und daher von einer Hausgeburt abgeraten worden sei. Dennoch entschied sich die Hebamme, die Geburt außerhalb einer medizinischen Einrichtung zu betreuen. Die Durchführung der Geburt sei laut Strafantrag "weder planerisch noch durchführungstechnisch lege artis erfolgt".
Komplikationen mit tragischem Ausgang
Während der Geburt traten schwere Komplikationen auf. Das Baby litt unter Sauerstoffmangel, was zu irreparablen Organschäden führte. Zwar alarmierte die Hebamme einen Notarzt, doch laut Staatsanwaltschaft sei der Transport ins Krankenhaus "weder zeit- noch sachgerecht" erfolgt. Fünf Tage nach der Geburt verstarb das Neugeborene an Herz-Kreislauf-Versagen. Ein tragisches Schicksal, das für heftige Diskussionen sorgt.
Hebamme weist alle Schuld von sich
Die Hebamme verteidigt sich vehement gegen die Vorwürfe. Sie betont, dass während der Schwangerschaft keinerlei Anzeichen für mögliche Komplikationen erkennbar waren. "Keine ärztliche Untersuchung hat darauf hingedeutet, dass die Plazenta schwer missgebildet sein könnte", erklärt die Hebamme. Ihrer Meinung nach hätte auch eine Klinikgeburt das Kind nicht retten können. Die Mutter des verstorbenen Babys unterstützt diese Aussage und macht der Angeklagten keine Vorwürfe.
Gericht soll Klarheit schaffen
Am Montag wird der Fall vor dem Wiener Landesgericht verhandelt. Die erfahrene Hebamme wird auf "nicht schuldig" plädieren. Sie und ihr Verteidiger sind zuversichtlich, dass sie freigesprochen wird. Dennoch hat der Fall bereits jetzt gravierende Folgen für ihre Karriere: Sie darf aktuell keine Hausgeburten mehr durchführen. "Ich musste Frauen, die kurz vor der Geburt standen, absagen", berichtet sie verzweifelt.
Drohende Haftstrafe
Sollte die Hebamme verurteilt werden, drohen ihr bis zu drei Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, "die gebotene Handlungspflicht außer Acht gelassen" zu haben. Doch viele Fragen bleiben offen: Hätte die Tragödie verhindert werden können? Hat die Hebamme wirklich Fehler gemacht? Oder ist sie ein Opfer überstrenger Vorschriften? Am Wiener Landesgericht wird sich entscheiden, ob sie weiterhin als Hebamme tätig sein darf oder ob sie eine harte Strafe erwartet.