Deadline Day: Darum muss Alaba jetzt schnell handeln
David Alaba ist auch am Deadline Day weiterhin auf Vereinssuche. Seit seinem Abschied von Real Madrid mit Saisonende ist der 34-jährige ÖFB-Kapitän ohne Klub. Weil sein Vertrag bereits ausgelaufen ist, befindet sich Alaba allerdings in einer besonderen Situation: Der klassische Transferschluss gilt für vereinslose Spieler nicht in derselben Form. Dennoch könnte für den Wiener jetzt eine andere Frist entscheidend werden.
Alaba wartet weiterhin auf neuen Klub
Real Madrid hatte bereits im Mai offiziell bekannt gegeben, dass Alabas Zeit beim spanischen Rekordmeister nach fünf Jahren endet. Insgesamt absolvierte der Österreicher 131 Pflichtspiele für die Königlichen und holte elf Titel, darunter zweimal die Champions League.
Seither hat der langjährige ÖFB-Teamspieler noch keinen neuen Vertrag unterschrieben. In den sozialen Netzwerken zeigt sich Alaba regelmäßig beim individuellen Training und arbeitet mit Kraft-, Lauf- und Ballübungen an seiner Fitness.
Damit will sich der Defensivspieler offenbar für ein neues Engagement bereithalten. Gerade nach seinen Verletzungsproblemen der vergangenen Jahre dürfte für interessierte Vereine neben den finanziellen Vorstellungen auch sein körperlicher Zustand eine wichtige Rolle spielen.
Deadline Day gilt für Alaba nur eingeschränkt
Am 1. September schließen die Transferfenster in mehreren europäischen Topligen. In England ist beispielsweise um 23 Uhr Ortszeit Schluss. Für Spieler, die noch bei einem anderen Klub unter Vertrag stehen, müssen klassische Transfers grundsätzlich innerhalb des jeweiligen Registrierungsfensters abgewickelt werden.
Alabas Situation unterscheidet sich davon. Weil er bereits vor dem Transferschluss vertragslos ist, können ihn Vereine abhängig von den jeweiligen nationalen Bestimmungen oftmals auch nach dem Deadline Day unter Vertrag nehmen.
Der 1. September ist für den Wiener damit nicht automatisch die letzte Möglichkeit, einen neuen Arbeitgeber zu finden.
UEFA-Frist sorgt für echten Zeitdruck
Für einen Wechsel zu einem Champions-League-Teilnehmer wird die Zeit allerdings tatsächlich knapp. Die Klubs müssen ihre Liste A für die Ligaphase spätestens am Mittwoch, dem 2. September, um 23.59 Uhr bei der UEFA einreichen.
Wechselt Alaba erst nach dieser Frist zu einem Champions-League-Klub, könnte er für diesen Verein nicht mehr für die Ligaphase registriert werden. Änderungen sind regulär erst wieder vor Beginn der K.-o.-Phase möglich.
Damit könnte die UEFA-Frist bei der Suche nach einem europäischen Spitzenklub eine wichtige Rolle spielen. Gerade für Teams mit Champions-League-Ambitionen wäre eine rasche Entscheidung deshalb von Vorteil.
Diese Optionen bleiben für Alaba
In den vergangenen Monaten wurde Alaba mit mehreren möglichen Destinationen in Verbindung gebracht. Italienische Medien berichteten unter anderem über Kontakte beziehungsweise Angebote an Vereine aus der Serie A. Auch ein Wechsel in die USA oder in den Nahen Osten wurde immer wieder thematisiert.
Für die Major League Soccer läuft das Sommer-Registrierungsfenster noch bis 2. September. In der Türkei haben die Vereine laut Verband noch bis 4. September Zeit.